
Der Referentenentwurf des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Es ist nicht klar, wann die anderen beteiligten Ministerien den Entwurf für das Kabinett freigeben.
BonnieBartusch
Der Referentenentwurf des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Es ist nicht klar, wann die anderen beteiligten Ministerien den Entwurf für das Kabinett freigeben.
Der Referentenentwurf des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor, es ist nicht klar, wann die anderen beteiligten Ministerien den Entwurf für das Kabinett freigeben.
Der Referentenentwurf des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor, es ist nicht klar, wann die anderen beteiligten Ministerien den Entwurf für das Kabinett freigeben.
Hierzu kann ich Ihnen derzeit keinen abgesicherten Informationen geben.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Wir nehmen die Auswirkungen des Urteils sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, dass die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht gefährdet wird.