Hierzu kann ich Ihnen derzeit keinen abgesicherten Informationen geben.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.
Wir nehmen die Auswirkungen des Urteils sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, dass die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht gefährdet wird.
Meines Wissens sind im Herbst weitere Beratungen geplant. Mehr Informationen bekommen Sie bei den MdBs.
Der Referentenentwurf seitens des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für den Start der Familienstartzeit ein.
Da der Sozialausschuss bezgl. Kita-Gebühren nicht ressortzuständig ist, sondern der Kultusbereich, kann ich Ihnen hier nur die Rückmeldung geben, dass ich Ihr Anliegen gern dahin weitergeben werde. Als Frauenpolitische Sprecherin kann ich Ihnen aber die Rückmeldung geben, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung, Leben & Familie, wie auch die Anerkennung von Sorgearbeit bei uns in allen Bereichen Thema sind.