Haben Väter auch rückwirkend Anspruch auf Vaterschaftsurlaub? Den 2024 wird der Vaterschaftsurlaub bestimmt nicht mehr kommen.
Sehr geehrter Herr M.,
die Familienstartzeit wird im Bund geregelt, deswegen kann ich Ihnen zu den Modalitäten nur Vermutungen weitergeben. Gerne können Sie sich aber auch jederzeit an die Bundestagsabgeordneten wenden.
In der Regel werden neue Gesetze aber erst mit Verabschiedung gültig. Rückwirkende Inanspruchnahme ist also in der Regel nicht möglich. Aber da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme ja auch nur zu diesem Zeitpunkt möglich und eine rückwirkende Inanspruchnahme eh auch vom Grund (Geburtszeitpunkt) her dann ja nicht mehr gegeben. Für die gleichverteilte Aufteilung der Sorgearbeit zwischen den Elternteilen und der Teilhabe an der Entwicklung der Kinder im ersten Lebensabschnitt steht Ihnen schon heute die Elternzeit zur Verfügung, die Sie jetzt nutzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Meyer