Sehr geehrter Herr Hüpper,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu folgende Rückmeldungen:
Sehr geehrter Herr Hüpper,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu folgende Rückmeldungen:
(...) Bei größerem Interesse an dem Schulversuch wäre die Frage der generellen Rückkehr zu G9 sicher stärker auf die politische Agenda gerückt. Dafür gab es aber auch in einer Anhörung des Landtages keine entsprechenden Hinweise. (...)
Sehr geehrter Herr Windisch,
ganz rasch aus dem Abgeordnetenbüro eine kurze Rückmeldung:
(...) Gemäß § 96 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. (...)
(...) Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist kein bestimmter Tag zur Einschulung verpflichtend vorgegeben. Die Ausbildungsordnung für die Grundschule (AO-GS) regelt lediglich, dass die Schulanfängerinnen und Schulanfänger spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres eingeschult werden müssen. (...)
(...) Die Rechtslage bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule ist wie folgt. Auf Grund der Vorgaben der Landesverfassung, des Schulgesetzes und der Ausbildungsordnung für die Grundschule darf ein Kind in eine Bekenntnisgrundschule aufgenommen werden, wenn es entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern aber ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll. Auf diese Besonderheit bei Bekenntnisschulen werden die Eltern hingewiesen. (...)