Frage an Sylvia Löhrmann von Guido H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
bekanntlich soll eine Haushaltspauschale ab 2013 die jetzigen GEZ-Gebühren ersetzen.
Im Zuge dessen müssen Bürger künftig bei der GEZ begründen, warum sie aus ihrer Wohnung ausziehen.
Außerdem darf die GEZ Haus- oder Wohnungseigentümer dazu zwingen, Auskunft über ihre Mieter zu erteilen. Darunter fallen etwa die Namen der Mieter, Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Der Gesetzesentwurf wäre damit eine Art Freifahrtschein zum Datensammeln.
Ich habe hier starke Bedenken u. a. aus Datenschutzgründen. Wie sehen Sie und Ihre Fraktion dies, werden Sie dem Staatsvertrag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Hüpper,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu folgende Rückmeldungen:
1. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) regelt den Übergang von der Geräte- zur Haushaltsabgabe. Das war - sowohl im Sinne der Beitragsgerechtigkeit als auch im Sinne der heutigen Medienrealität - ein absolut sinnvoller Schritt, der eine zentrale Rolle für die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spielt. Insofern haben wir GRÜNE diesen Schritt immer als notwendige Veränderung angesehen und begrüßen es, dass inzwischen alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese Position im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag manifestiert haben.
2. Nordrhein-Westfalen hat sich, seit die neue rot-grüne Landesregierung im Amt war (die Verhandlungen für einen neuen Staatsvertrag liefen ja bei Regierungsantritt bereits), für einen starken Datenschutz im 15. RÄStV eingesetzt. Außerdem sollte man sich in der Abwägung auch vor Augen führen, wie das System der Geräteabgabe aussieht und dass dieses System darauf basiert, dass der GEZ-Mann (oder die GEZ-Frau) zweimal klingelt und es jedes Jahr regelmäßig Beschwerden über Außendienstmitarbeiter der GEZ gibt, die versuchen, sich zu Wohnungen Zutritt zu verschaffen. Dieses System fällt mit der Neuregelung künftig weg.
3. Zu Ihren Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ist zu sagen, dass im Nachgang zur Anhörung der Landesdatenschutzbeauftragten und der Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten verschiedene datenschutzrechtliche Bedenken aufgegriffen und eine Vielzahl von Details nochmals angepasst wurden. So dürfen z.B. die Landesrundfunkanstalten in Anbetracht des einmaligen Meldedatenabgleichs bis zum 31.12.2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen. Auch die Regelung, wonach auch VermieterInnen zur Auskunft verpflichtet sein können, greift als ultima ratio nur, wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Feststellung des Inhabers einer Wohnung ausgeschöpft wurden. Und auch dann sollen sie lediglich den Namen des Mieters oder der Mieterin und seit wann die Wohnung gemietet ist, mitteilen. Kommen alle WohnungsinhaberInnen ihren Anmeldepflichten nach, läuft diese Regelung also leer.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL