Frage an Sylvia Löhrmann von Silvia B. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Frau Löhrmann,
mich würde interessieren, aus welchem Grund die Einschulungen der I-Männchen auf denselben Tag gelegt wurden, an dem die Schule wieder beginnt. Mein kleiner Enkel wird eingeschult, und der größere wechselt von der Grundschule auf die Hauptschule. Meine Tochter würde ihre Kinder gerne beide an diesem Tag begleiten, jedoch ist das nicht möglich. Da sie wohl bei dem Kleinen mitgehen wird, ist der größere traurig. Es ist mir unverständlich, warum diese Neuregelung nötig war. Bitte klären Sie mich doch hierüber auf.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Buß
Sehr geehrte Frau Buß,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich und will gerne antworten.
Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist kein bestimmter Tag zur Einschulung verpflichtend vorgegeben. Die Ausbildungsordnung für die Grundschule (AO-GS) regelt lediglich, dass die Schulanfängerinnen und Schulanfänger spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres eingeschult werden müssen. Den konkreten Einschulungstag legt demnach jede Schule - innerhalb des genannten Zeitraumes - selbst fest. Diese Regelung ist nicht neu und eine Änderung ist nicht vorgesehen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL