Sind bereits Entscheidungen für eine Erleichterung der Einbürgerung von Ukrainern getroffen?
Sehr geehrte Frau Stadler, meine Gattin hat im Januar dieses Jahres einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Am 7.September hat sie einen Anruf aus dem Amt bekommen, in dem wurde ihr mitgeteilt, dass sie die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht mehr abzulegen braucht und die Einbürgerungsurkunde kann nächste Woche abgeholt werden. Wir sind sehr froh darüber, jedoch die rechtliche Lage ist uns nicht klar. Internet gibt kein Aufschluss über die späteren Folgen der Beibehaltung der ersten Staatsangehörigkeit.
Herzliche Grüße aus Nordniedersachsen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Ukraine gibt es bisher eigentlich keine Sonderregelung bezüglich einer doppelten Staatsbürgerschaft. Allerdings wird momentan ein neues Gesetz von der Bundesregierung erarbeitet, welche die Mehrfachstaatsangehörigkeit endlich generell ermöglichen wird. Diese wird hoffentlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Da diese Neuregelung universell gültig sein soll, kann man davon ausgehen, dass gesonderte Maßnahmen bezüglich des Ukrainekrieges zusätzlich benötigt werden und auch keine negativen Konsequenzen mit der Beibehaltung der ersten Staatsbürgerschaft zu erwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler