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SPD
• 22.05.2014

(...) in der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts über das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte (BVerwG 2 C 1.13) geht das Gericht in der Tat auch auf den Zusammenhang des Streikverbots und des Alimentationsprinzips im öffentlichen Dienst ein. Konkret weist das Bundesverwaltungsgericht dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Besoldung hin. (...)

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SPD
• 05.05.2014

(...) wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, haben wir beim Besoldungsanpassungsgesetz unseren verfassungsrechtlichen Prüfauftrag nicht nur im Gesetzgebungsverfahren wahrgenommen, sondern auch in unserem Entschließungsantrag die rechtlichen und politischen Abwägungen nochmal schriftlich zusammengefasst, indem auch auf die allgemeine Einkommensentwicklung und die Tarifergebnisse Bezug genommen wird. Gerne nenne ich Ihnen nochmals den Link: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3518.pdf (...)

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SPD
• 11.03.2014

(...) So lange die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, kann man aus der Pressemitteilung allein allerdings keine Schlüsse für mögliche Auswirkungen auf das Thema Besoldung ziehen. Im Rahmen des Besoldungsanpassungsgesetzes haben wir unseren verfassungsrechtlichen Prüfauftrag in unserem Entschließungsantrag auch schriftlich zusammengefasst, indem auch auf die allgemeine Einkommensentwicklung und die Tarifergebnisse Bezug genommen wird und auf den ich Sie gerne hinweisen möchte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3518.pdf . (...)

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SPD
• 20.02.2014

(...) Die finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten, die vor Ort entstehen, wird im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt zu regeln sein. Die Inklusion gehört wie weitere Themen, z.B. Investitionen im Bildungsbereich zu den Herausforderungen, denen wir uns in den kommenden Jahren stellen müssen. Gerade darum ja hat sich das Land dazu entschlossen, die Gehaltssteigerungen für die Beamten sozial gestaffelt vorzunehmen. (...)

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