Sehr geehrter Herr Weber,
seien Sie bitte versichert, dass ich mich, sobald der Gesetzentwurf vorliegt, intensiv mit ihm beschäftigen werde. Ich bin mir sicher, dass er auch die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen wird.
Sehr geehrter Herr Weber,
seien Sie bitte versichert, dass ich mich, sobald der Gesetzentwurf vorliegt, intensiv mit ihm beschäftigen werde. Ich bin mir sicher, dass er auch die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen wird.
(...) da offenbar nach wie vor ein Missverständnis vorliegt, möchte ich Sie gerne abschließend ein weiteres Mal darauf hinweisen, dass in der Vergütung der Beamten - sowohl im aktiven Dienst wie auch im Ruhestand - kein Unterschied gemacht wird. Ob sie also beim Land, bei einem Landesbetrieb oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung tätig sind, es gibt nur die eine Besoldungstabelle, aus der sich die individuelle Vergütung ergibt. (...)
(...) Sowohl Kommunen wie das Land und Einrichtungen haben im Haushalt Rücklagen für die Bezahlung der Beamten im Ruhestand zu bilden. Deshalb ist die identische Besoldungserhöhung - unabhängig von der Versorgungsrücklage des Landes - nur folgerichtig. (...)
(...) am 21. Oktober wird im Landtag eine Anhörung von Expertinnen und Experten zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Anschluss daran wird auch meine Fraktion intern beraten. (...)
(...) Wichtig ist mir aber, dass wir neben repressiven Mitteln auch präventive Maßnahmen einsetzen, um einen weiteren Zulauf zum gewaltbereiten Salafismus zu verhindern. Hierbei setzt zum Beispiel das bundesweit einmalige Präventionsprojekt „Wegweiser“ des NRW-Innenministeriums an. (...)
(...) Die Haushaltssperre ist natürlich nicht ohne Folgen, sonst bräuchte man sie ja nicht zu erlassen. Alle, denen Mittel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zustehen, sind aber von der Haushaltssperre ausgenommen. Das betrifft selbstverständlich die Bezüge der Angestellten und Beamten, die Leistungen an die Kommunen, etwa auf Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes, und viele weitere Bereiche. (...)