Frage an Svenja Schulze von Wolfgang L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Schulze,
ich habe Ihnen am 24.6.2015 auf abgeordnetenwatch.de unter anderem mitgeteilt:
1. Der TV-L §1 (3) schließt die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer explizit vom Tarifvertrag aus.
2. Das Bruttogehalt der angestellten Professorinnen und Professoren entspricht der Bruttobesoldung der beamteten Kolleginnen und Kollegen.
Da Sie am 8.7.2015 auf meine Anfrage geantwortet haben, ging ich davon aus, dass Sie meine Mitteilung verstanden haben.
Der Hochschullehrerbund hat Ihnen ein Positionspapier zur Benachteiligung von angestellten Professorinnen und Professoren gesendet. In Ihrer Antwort vom 7.10.2015 schreiben Sie:
„Eine der grundlegenden Unterschiede des Beamtenrechts gegenüber der Privatwirtschaft liegt darin, dass es im öffentlichen Dienstrecht weder Tarifautonomie noch Streikrecht gibt. Anders als Angestellte können Beamtinnen und Beamte ihre Beschäftigungsverhältnisse nicht eigenständig durch Tarifverträge gestalten. … Dies zeigt sich insbesondere daran, dass es grundsätzlich keinen Anspruch von Beamtinnen und Beamten auf Übernahme etwaiger Tarifverträge gibt. In der jüngeren Vergangenheit wurde deutlich, dass bei Beamtinnen und Beamten die Anpassung der Bezüge nicht immer der tariflich vereinbarten Gehaltssteigerung der Angestellten entsprach.“
Ihre Antwort zeigt, dass Sie die Situation der angestellten Professorinnen und Professoren immer noch nicht verstanden haben:
Angestellte Professorinnen und Professoren sind explizit vom Tarifvertrag ausgeschlossen und haben deshalb weder Tarifautonomie noch Streikrecht. Da das Bruttogehalt der angestellten Professorinnen und Professoren der Bruttobesoldung der beamteten Kolleginnen und Kollegen entspricht, erhalten angestellte Professorinnen und Professoren nicht die Tariferhöhungen, sondern die Erhöhungen der Beamten.
Wann kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach und kümmern sich persönlich um die Situation der angestellten Professorinnen und Professoren?
Viele Grüße
Wolfgang Lux
Sehr geehrter Herr Lux,
ich habe Ihnen in unserem Schriftverkehr sowohl via Abgeordnetenwatch als auch auf anderen Wegen meine Position dargelegt und die entsprechenden Argumente genannt. Meinen gemachten Ausführungen habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Freundliche Grüße
Svenja Schulze