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Bündnis 90/Die Grünen
• 16.05.2023

Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 07.02.2023

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir innerhalb der Bundesregierung, ein einfaches und einheitliches Verfahren zu schaffen, bei dem trans*, inter* und nicht-binäre Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern können.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 16.01.2023

Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann.

Frage von Martin K. • 08.12.2022
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Bündnis 90/Die Grünen
• 20.03.2023

Über das Geschlecht einer Person kann grundsätzlich nur die betroffene Person selbst entscheiden.

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