Sehr geehrter Herr Lehmann,gibt es eine Möglichkeit dass das Selbstbestimmungsgesetz früher in Kraft treten kann ?
Guten Tag L. L.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) bald ein Ende haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen ermöglichen, ihren korrekten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu erhalten - ohne psychiatrische Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein, da er demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.
Laut Bundesinnenministerium wäre ein Inkrafttreten erst am 1. November 2024 möglich. Selbst wenn Zeit für die erforderlichen Anpassungen des Personenstandswesens eingeplant werden muss, ist ein Inkrafttreten im November 2024 aus meiner Sicht zu spät. Die Betroffenen haben lange genug gewartet.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren sind noch Verbesserungen am Gesetzentwurf möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann