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Susanne Mittag
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Frage von Gerd von S. •

Frage an Susanne Mittag von Gerd von S.

1. Sehr geehrte Abgeordnete; ich beabsichtige hinsichtlich der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2017 eine Serie von Fragen an Sie zu richten, damit ich mir im klaren werde, ob ich noch einmal wählen gehen soll, oder nicht, und wenn ja, womöglich wen / welche Partei. Hier meine Frage Nr. 01: Eine Ihrer ersten Abstimmungen im Bundestag in der nunmehr zuendegehenden Legislaturperiode war der Diätenerhöhung gewidmet. Sie stimmten mit „JA“ dafür. Im Regelfall lauten bei Tarifverhandlungen die Forderungen 4-6%, dann kommen die Gegenangebote der Arbeitgeber mit 0,5 bis 3%; und heraus kommen dann meistens Erhöhungen zwischen 2 und 4%. Bitte erläutern Sie mir Ihre Beweggründe, weshalb Sie in einem solch Übergebühr deutlichen Maße (10% !) dieser „Lohnerhöhung“ für sich selbst zugestimmt haben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von Seggern,

der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2017 tatsächlich einer vergleichsweise hohen Diätenanhebung zugestimmt. Auch ich habe mit Ja gestimmt, denn wer außer den Parlamentariern der gewählten Legislaturperiode sollte über die Bezahlung von Parlamentariern entscheiden?
Dieser Abstimmung vorausgegangen war eine jahrelange Phase der Entscheidungsfindung. Der Bundestag hatte 2012 eine unabhängige Kommission beauftragt, Empfehlungen zu verfassen, wie die Abgeordnetenentlohnung künftig geregelt werden können, ohne dass es ständig Kritik oder den Vorwurf gibt, der Bundestag sei ein "Selbstbedienungsladen".
Die Regelung wurde in der 17. Legislaturperiode erarbeitet, wurde allerdings nicht mehr abgestimmt, sondern den neu gewählten Parlamentariern überlassen. Deshalb war das auch eine Abstimmung zu Beginn der Legislatur.
Die Empfehlungen der Kommission sehen vor, dass Bundestagsabgeordneten eine Vergütungshöhe der Besoldungsgruppe R 6 erhalten sollen. Das entspricht etwa der Vergütung von Oberbürgermeistern mittelgroßer Städte oder der von Landräten.
Damit sollte auch das zentrale Ziel der Abgeordnetenentschädigung gewährleistet werden, nämlich eine unabhängige Ausübung des Mandats.
Mit der im Frühjahr 2014 getroffenen Entscheidung wollte man auch Diskussionen in Zukunft vermeiden. Es wurde deshalb auch beschlossen, dass Erhöhungen der Abgeordnetendiät entsprechend der Bruttomandatsverdienste aller Beschäftigten im Bundesgebiet erfolgen. Das heißt, die Abgeordnetenentschädigung entwickelt sich entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung. Die Kommission hatte seinerzeit auch die Überarbeitung der Altersversorgung empfohlen. Hier haben wir Einschnitten zugestimmt.

Konkret bedeutet die Erhöhung der Diäten auf 9.082 Euro zum 1.1. 2015 ein Stundenlohn von 35 Euro bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von rund 60 bis 70 Stunden. Davon gehen noch Steuern, Mandatsträgerbeiträge, Krankenversicherung etc. ab.
Das ist ohne Zweifel ein gutes Einkommen und ich erbringe dafür auch gerne eine hohe Arbeitsleistung mit dem Ziel, für meinen Wahlkreis erfolgreich zu wirken.

Freundliche Grüße

Susanne Mittag,MdB

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