
(...) Danach sollen unverheiratete Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt (§ 1594 BGB), die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt (§ 1595 BGB) und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll dabei die Möglichkeit erhalten, Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einzulegen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. (...)