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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Michael R. •

Warum schafft es Bayern nicht, einen ernsthaften Vorschlag für die amtsangemessene Alimentation aufs Papier zu bringen?

Sehr geehrter Herr Stracke,

ich habe soeben den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja 2020 entschieden, dass die Berechnungsparameter für eine amtsangemessene Alimentation nochmals geschärft und konkretisiert werden müssen. Baden-Württemberg hat das auch sehr gut hinbekommen. Hier hat sich der Zuschlag für das 3. Kind von 400 auf 750 Euro fast verdoppelt. In NRW wird sogar über 800 Euro für das 3. Kind bezahlt. Nur in Bayern tut sich für mich gar nix!

Nach dem Gesetzentwurf bekomme ich in Ortsklasse 1 und Stufe 2 405,52 Euro. Zudem für Kind 3 nochmals 396,51 Euro zusätzlich. Insgesamt 802,03 Euro. Aktuell erhalte ich: Familienzuschlag Stufe 1: 149,64 Euro, Familienzuschlag Kinder: 652,39 Euro. Macht insgesamt 802,03 Euro.

Ich habe also das gleiche Geld zur Verfügung. Ich dachte kinderreiche Familien sollten mit dem neuen Gesetz gestärkt werden?

Sind der CSU Bayerns Beamte nichts wert?

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CSU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.03.2023. Die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten im öffentlichen Dienst schätze ich sehr. Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion während unserer Regierungszeit für eine stete Verbesserung des Beamtenrechts und der Besoldung eingesetzt. So erhält ein Bundesbeamter als Familienzuschlag für ein drittes Kind aktuell 409,76 Euro.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Bund nur Regelungen für Bundesbeamte treffen kann. Für die Landesbeamten sind die jeweiligen Bundesländer ausschließlich zuständig. Daher bitte ich Sie, sich bezüglich Ihrer Frage zum Besoldungsrecht von Beamten im Freistaat Bayern an Ihren örtlichen Wahlkreisabgeordneten zu richten. Direkt gewählter Abgeordneter für Memmingen ist Staatsminister Klaus Holetschek MdL. Seine Kontaktdaten lauten wie folgt:

Kramerstraße 15, 87700 Memmingen. Per E-Mail ist er unter klaus.holetschek@csu-landtag.de erreichbar, per Telefon unter 08331/2169.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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