Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Die Vertreter der AFD haben über lange Zeit gezeigt, dass sie die freiheitliche Grundordnung und Demokratie in Deutschland verachten. Dafür gibt es genügend Aussagen und Belege.
Die Demokratie kann nur bestehen, wenn sie wehrhaft gegen Kräfte vorgeht, die diese vernichten wollen.
Ein Verbotsverfahren ist nicht radikal, oder undemokratisch, wie es die AFD versucht darzustellen, sondern rechtsstaatlich geboten um Deutschland für alle auch in Zukunft lebenswert zu erhalten.
Sehr geehrter Herr. M.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum AfD-Verbot.
Die AfD ist in weiten Teilen eine antidemokratische, menschenverachtende und stellenweise rechtsextremistische Partei, mit der es keine Zusammenarbeit geben kann und darf. Ein Verbot der Partei erscheint verlockend und Ihre Argumentation ist verständlich.
Um die AfD zu verbieten, müssten jedoch verfassungsrechtlich hohe Hürden genommen werden. Ein Verbot ist aus juristischen Gesichtspunkten eher unwahrscheinlich. Schon ein Verbot der rechtsextremen und in Teilen neonazistischen Partei Die Heimat (früher: NPD) wurde 2017 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls könnte das Scheitern eines Verbots der Partei weiteren Aufwind geben. Die jetzigen Umfragewerte sind höchst bedenklich – würden wir der AfD weiteren Nährboden bereiten, käme man möglicherweise auch auf Bundesebene in eine ähnliche Situation wie nach den drei Wahlen in Ostdeutschland: Eine Regierungsbildung ohne Beteiligung der AfD wäre äußerst kompliziert. Das muss unter aller Kraftanstrengung verhindert werden. Die Brandmauer zur AfD muss bestehen bleiben.
Daher bin ich überzeugt, dass es konsequenter politischer Lösungen bedarf, um der AfD die Stirn bieten zu können. Das bedeutet, dass wir Probleme, mit denen die AfD Stimmung macht, benennen und vernünftige Konzepte und Lösungen vorlegen müssen. Dies gilt besonders im Bereich der Migration.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke MdB