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Stephan Stracke
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Frage von Barbara R. •

Guten Abend Hr. Stracke!Entspricht es der Wahrheit, dass ukrainische Renter bei uns in D Rente beziehen, auch wenn sie das für deutsche Bürger geltende Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben?

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Sehr geehrte Frau R.,

nein, das entspricht nicht der Wahrheit.

Die Voraussetzungen sind recht klar geregelt: Wer in die Rentenversicherung einzahlt, erhält auch Rente. Das entspricht dem Äquivalenzprinzip, also dem Prinzip "Leistung für Gegenleistung". Es ist nicht möglich dieses Prinzip über eine andere Staatsbürgerschaft zu umgehen und eine deutsche Rente unter anderen Bedingungen zu beziehen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung hatte sich hierzu bereits geäußert, wie Sie unter folgendem Link nachlesen können:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220520_rentenbeginn_fluechtlinge_ukraine.html

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB

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