Sehr geehrter Herr Stracke, Beamte kriegen hohe Pensionen, während die normalen Arbeitnehmer häufig an Altersarmut leiden, wie wollen Sie als CDU/CSU das lösen?
Mit freundlichen Grüßen, S. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die unterschiedliche Altersvorsorge von Beamten und Gesetzlich Rentenversicherten ansprechen. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Eine einheitliche Alterssicherung unter der Einbeziehung von Beamten wäre kaum möglich. Es stehen dem erhebliche rechtliche, praktische und finanzielle Probleme entgegen. Die Beamtenversorgung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherung, sondern Bestandteil der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie ist Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben. Der Anspruch auf Versorgung unterscheidet sich damit grundlegend von dem rentenrechtlichen Versicherungsanspruch. Außerdem muss man bei der Höhe der Pensionen auch bedenken, dass sie die betriebliche Altersversorgung bereits beinhaltet. Bei gesetzlich Versicherten kann man dagegen nicht nur isoliert die gesetzliche Rente betrachten. Man muss das Einkommen aus einer betrieblichen Altersversorgung noch dazu rechnen. Damit erhöht sich das verfügbare Einkommen im Alter und der Abstand zwischen den Einkommen von Pensionären und gesetzlich Versicherten fällt deutlich geringer aus.
Aus Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, dem Alimentationsprinzip, ergibt sich, dass der Dienstherr die Altersversorgung zu tragen hat. Aus diesem Grund sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Bereits das Grundgesetz steht also einer Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung entgegen. Falls man dies ändern würde, müssten Bund und Länder sowohl die Sozialversicherungsbeiträge, als auch die Kosten für betriebliche Altersversorgung tragen. Das würde erheblich gesteigerte Kosten für Bund, Länder und Kommunen auslösen. Damit würde die bereits heute angespannte Finanzsituation der öffentlichen Haushalte noch weiter verstärkt werden.
Zudem würden sich für die Rentenversicherung und auch für die Rentner keine Vorteile ergeben, wenn Beamte in die Versicherungspflicht einbezogen würden. Denn die Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Das heißt, diejenigen die einzahlen, erwerben später auch Ansprüche auf Zahlungen aus diesem Versicherungssystem. Die einbezogenen Beamten würden also genauso Leistungen entnehmen, wie sie vorher eingezahlt hätten. Höhere Renten oder eine verbesserte Gesamtsituation der Rentenversicherung würden sich auf lange Sicht nicht ergeben. Verwaltungspraktische Gründe stehen ebenfalls einer Einbeziehung der Beamten entgegen. Denn es bräuchte Übergangsfristen von mehreren Jahrzehnten. Dies wäre in der Praxis kaum umsetzbar.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zu einem besseren Verständnis der Sach- und Rechtslage beitragen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke