(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich mich auf die aktuelle Rechtsprechung des rheinland-pfälzische und des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom Mai 2014 berufen; hier wurden jeweils ähnlich gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das Gebühröffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft. Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (...)
(...) Nach allem, was wir bisher wissen, müssen wir davon ausgehen, dass für diese schreckliche Tat prorussische Separatisten verantwortlich sind. Es ist meines Erachtens deshalb nicht hinnehmbar, Russlands gefährlichen Kurs in Europa mit der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft auch noch eine werbewirksame Plattform zu liefern. (...)
(...) Wichtig ist aus meiner Sicht auch die Fortführung unserer Autobahn Richtung Passau. Bei der derzeit anstehenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans setze ich mich dafür ein, dass der sich im sogenannten Weiteren Bedarf befindliche Abschnitt Marktl-Simbach, der ja nur einbahnig fertig gestellt ist, in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird, damit auch nach Osten mit Planung und Bau begonnen werden kann. (...)
(...) Wie Sie in Ihrer Nachricht darlegen, ist die GEZ-Gebühr Ihrer Meinung nach eine „Zwangssteuer“, die für die öffentlich-rechtlichen Sender entrichtet werden muss, obwohl man sie unter Umständen gar nicht nutzt. (...)