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Stephan Mayer
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Frage von Christian R. •

Frage an Stephan Mayer von Christian R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mayer,

zum Thema Arbeit möchte ich gerne wissen was Sie genau zu den Grundlagen meiner Arbeitsstelle in Burghausen im Moment unternehmen. Es gibt mehrere Teilaspekte:

- Fertigstellung der A94, bis wann ist damit final zu rechnen?
- 2 gleisiger Ausbau der Bahnstrecke Burghausen Mühldorf?
- Energiekosten für die Industrie und Privathaushalte, der Strompreis in Deutschland ist im Vergleich zu den europäischen Nachbarn sehr hoch, wie kann man die Kostenexplosion eindämmen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Bemühungen und Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Rassmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rassmann,

für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch vom 23.07.2014 danke ich Ihnen sehr herzlich. Sie sprechen darin mehrere Fragenkomplexe an, die ich gerne beantworte.

Die A 94 wird laut jüngsten Aussagen des Präsidenten der Autobahndirektion Paul Lichtenwald spätestens September 2019 durchgängig zwischen Marktl und München befahrbar sein. Dies ist auch deshalb möglich, weil ich in den Jahren 2012 und 2013 in Berlin erreichen konnte, dass für Vorarbeiten bei den noch nicht fertiggestellten Abschnitten Pastetten-Dorfen und Dorfen-Heldenstein 53 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorarbeiten, die bereits Brückenbauten beinhalten, werden 2015 abgeschlossen. Der Bau selbst wird ab 2016 durch ein Öffentlich-Private Partnerschaft finanziert, für die sich momentan vier Konsortien in der näheren Auswahl befinden. Interessant in diesem Zusammenhang: Für eine frühere Fertigstellung werden für die Baufirmen Prämien ausgelobt, so dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die A 94 durchgehend bis München früher für den Verkehr freigegeben wird. Mein Wunsch und Ziel wäre hier, dass wir dies noch im Jahr 2018 feiern können, allerspätestens im Jahr 2019.

Wichtig ist aus meiner Sicht auch die Fortführung unserer Autobahn Richtung Passau. Bei der derzeit anstehenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans setze ich mich dafür ein, dass der sich im sogenannten Weiteren Bedarf befindliche Abschnitt Marktl-Simbach, der ja nur einbahnig fertig gestellt ist, in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird, damit auch nach Osten mit Planung und Bau begonnen werden kann.

Für die chemische Industrie, aber auch viele mittelständische Firmen in unserer Region, ist neben dem Bau der A 94 auch der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing-Österreich mit Zweigstrecke Tüßling-Burghausen von großer Bedeutung. Auch hier konnten vor allem in den letzten Jahren wichtige Erfolge erzielt werden. Der erste zweigleisige Abschnitt zwischen Ampfing und Altmühldorf ist in Betrieb, für die Abschnitte Altmühldorf-Mühldorf und Mühldorf-Tüßling wurden die Planfeststellungsbeschlüsse erlassen. Während mit dem Bau des ersten Abschnittes begonnen wurde, liegen gegen den Planfeststellungsbeschluss Mühldorf-Tüßling Klagen vor. Hier zeichnen sich nach meinen Informationen Vergleiche ab, so dass auch hier zügig mit dem Bau begonnen werden kann. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Damit ist das bisherige Nadelöhr für die Güterzüge aus den Richtungen Burghausen und Trostberg beseitigt. Beim weiteren Abschnitt Markt Schwaben-Ampfing findet derzeit die Vorplanung (Planungsleistungsstufen 1 und 2) für den Ausbau dieses Streckenteils sowie die Elektrifizierung der Gesamtstrecke statt. Erst vor wenigen Wochen konnte ich bei einem Gespräch mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt, MdB, die Zusage erreichen, dass unmittelbar nach Fertigstellung der genannten ersten Planungsschritte für die Planung (Leistungsstufen 3 und 4) die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Dies soll nach Auskunft der DB Netz AG im Jahr 2016 erfolgen.

Sie erwähnen in Ihre Anfrage auch die Energiekosten für Industrie und Privathaushalte. Die Stromkosten sind ein entscheidender Faktor vor allem bei stromintensiven Produktionen in der chemischen Industrie. Der Beschluss der Bundesregierung, nach dem Unglück von Fukushima im Jahre 2011 aus der Atomenergie auszusteigen, in der Folge die Erneuerbaren Energien massiv auszubauen, führt zu höheren Strompreisen. Eine Rolle spielt hier die EEG-Umlage, die von den Stromkunden bezahlt wird. Hier konnte ich mit erreichen, dass es weiterhin dabei bleibt, dass stromintensiv produzierende Firmen von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Diese Firmen stehen in einem weltweiten Wettbewerb. Die EEG-Umlage würde hier viele Tausende Arbeitsplätze gefährden

Die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schafft den notwendigen Rahmen, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu steigern. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein gesetzlicher Ausbaupfad für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien verankert wird. Die von Ihnen angesprochene Kostendynamik durch den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien wird durchbrochen, indem Überförderungen abgebaut, Vergütungen gesenkt und Boni gestrichen werden. Allerdings habe ich im Gesetzgebungsverfahren Wert darauf gelegt, dass der Vertrauensschutz gewährleistet bleibt. Für Betreiber bestehender Anlagen ändert sich beim Fördersatz nichts.

Es würde mich freuen, wenn ich Ihre Fragen hinreichend beantwortet hätte. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne und jederzeit zur Verfügung. Gerne können wir uns auch gelegentlich auf einer meiner zahlreichen öffentlichen Versammlungen weiter austauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer

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