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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Susanne R. •

Frage an Stephan Mayer von Susanne R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Mayer,

wie kann es sein, dass es in Deutschland immer noch legitim ist, eine "Zwangssteuer" zu entrichten und einzutreiben? Wird es nicht langsam Zeit, dass die GEZ abgeschafft wird und die Menschen selbst entscheiden dürfen, was sie in Anspruch nehmen wollen und dafür auch zahlen müssen und was sie nicht nutzen wollen, dafür aber auch nicht zahlen MÜSSEN?
Ein Thema das gerade in aller Munde ist und wozu sich offenbar kein Politiker konkret äußern möchte.
Ist es so unvorstellbar das z.B. eine Familie, die sowieso am Existenzminimum lebt, sich diese 50Euro im viertel Jahr nicht leisten kann?
Wenn der Staat schon meint, er möchten für ihre uralten Sendungen aus den 70er Jahren immer noch Geld haben, dann sollte er doch auch dem Volk die wahl lassen wer das sehen/hören möchte u kann dafür ganz legitim eine Rechnung stellen. Sky, Kabelfernsehen etc. schafft das ja auch.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rudert,

vorab möchte ich Ihnen für Ihre Nachricht vom 11. Juli 2014 sehr herzlich danken, in der Sie die Rundfunkgebühren, die durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) eingezogen werden, kritisch hinterfragen.

Wie Sie in Ihrer Nachricht darlegen, ist die GEZ-Gebühr Ihrer Meinung nach eine „Zwangssteuer“, die für die öffentlich-rechtlichen Sender entrichtet werden muss, obwohl man sie unter Umständen gar nicht nutzt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Funktion und Aufgabe, die meines Erachtens die Art der Finanzierung nachvollziehbar macht. Ausgerichtet ist dieser auf die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft, die durch ihre breitgefächerten Interessen auch nach einem breitgefächerten Programm verlangt. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Dies könnten die privaten Sender in diesem Maße nicht leisten. Davon profitiert sowohl der private als auch der nicht private Bereich, der neben gewerblichen und sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeiten überdies Tätigkeiten zu gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken umfasst.
Die Umstellung des Gebührenmodells ist der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Vielzahl technischer Geräte, wie zum Beispiel PC’s, Laptops oder Tablets, ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Da also nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird, gehören die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter der Vergangenheit an. Zumal die Rundfunkgebühren im Rahmen der Erhebungspraxis auf Gleichheit im Belastungserfolg angelegt sind, zahlt jeder Haushalt ein Mal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen.
Ende 2015 erwarten die Ministerpräsidenten einen Evaluationsbericht zur Umstellung des Gebührenmodells. Dabei sollen insbesondere die Entwicklungen der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände geprüft werden.

Bezüglich Ihres Anliegens im Hinblick auf das Existenzminimum möchte ich Sie auf § 4 des Rundfunkstaatsvertrages hinweisen, der Befreiungen und Ermäßigungen von der Beitragspflicht regelt. Werden keine Sozialleistungen oder Ähnliches empfangen, die einen Wegfall oder eine Herabsetzung rechtfertigen, so kann auf die Härtefallregelung des § 4 VI Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zurückgegriffen werden. Dadurch werden Fälle erfasst, die durch den Rundfunkbeitrag unter das Existenzminimum fallen würden. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html#Haertefaelle

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben, stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen und Anliegen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer, MdB

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