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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Heinz A. •

Warum setzen Sie sich nicht für die Befreiung von Julian Assange ein?

Sehr geehrter Herr M.
das einzige Vergehen, das Julian Assange angelastet werden kann ist, daß er ungeliebte Wahrheiten bekannt gemacht hat. Selbst der Diktator Pinochet wurde aus gesundheitlichen Gründen für verhandlungsunfähig erklärt. Nicht einmal der UN-Beauftragete für Folter konnte etwas bewegen. Ihre Meinung als Jurist und Abgeordneter würde mich sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Aicher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr A.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Anfrage vom 29. September 2021 über die Plattform „Abgeordnetenwatch“ hinsichtlich meiner Meinung zum Umgang mit Julian Assange.

Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen, sehr geehrter Herr A., dass ich es überaus zu schätzen weiß, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich, als Ihren direkt gewählten Abgeordneten für den Wahlkreis Altötting / Mühldorf am Inn, gewendet haben

Zwar bin ich mir als Jurist der außerordentlichen rechtlichen Komplexität des Falles Assange bewusst, ich verstehe Ihre Frage aber so, dass Sie primär eine politische Aussage des Abgeordneten Ihres Wahlkreises möchten.

Ihre Beschäftigung mit dem Fall Assange zeigt mir, dass Sie sich für Transparenz, Offenheit und die Aufdeckung von Menschenrechtsverbrechen einsetzen. Ihre Sorge um diese Werte teile ich und für diese Besorgnis gibt es leider in vielen Ländern der Welt gute Gründe. 

Ich bezweifle auch nicht, dass viele der Personen, die für wikileaks und Julian Assange tätig waren - wie der bekannte deutsche Informatiker Daniel Domscheit-Berg - dachten, für eine gerechte Sache einzustehen. Aber insbesondere angesichts der Regimes weltweit, die täglich schwerste Menschenrechtsverbrechen begehen, kann ich nicht umhin, mich nach wie vor fassungslos zu zeigen über die mehrfache Veröffentlichung von Dokumenten durch Julian Assange und wikileaks, die operative Kräfte der westlichen, demokratischen Staatengemeinschaft unmittelbar gefährdeten. 

Journalisten müssen für ihre Arbeit auch mit geheimen Dokumenten arbeiten und regelmäßig kommt es dabei zur kontrollierten Veröffentlichung geheimer staatlicher Dokumente eben durch Journalisten im Rahmen ihrer Tätigkeit. Die massenhafte, indifferente Veröffentlichung von staatliche Interessen und Menschenleben gefährdenden Dokumenten wie durch Herrn Assange steht zu einer solchen journalistischen Tätigkeiten aus meiner Sicht in keinerlei Verbindung. Auch die durch US-Sonderermittler Robert Mueller dokumentierte Kommunikation zwischen wikileaks und russischen staatsnahen Kräften im Rahmen des US-Präsidentschaftswahlkampfs 2016 hat nichts mit journalistischer Tätigkeit zu tun.

Deshalb kann ich das Interesse der US-Regierung an einer strafrechtlichen Verfolgung von Herrn Assange politisch nachvollziehen. Davon unabhängig ist das Vereinigte Königreich zweifelsfrei ein Rechtsstaat. Das US-amerikanische Auslieferungsersuchen an das Vereinigte Königreich wurde vom Magistrates' Court am 4. Januar diesen Jahres abgelehnt, seitdem läuft ein Berufungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens steht Herrn Julian Assange selbstverständlich der Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei. 

Ich hoffe sehr, sehr geehrter Herr A., Ihnen mit meiner Antwort meine Haltung zum Falle Herrn Julian Assanges nachvollziehbar dargelegt zu haben.

Abschließend möchte ich nochmals hervorheben, dass ich es sehr zu schätzen weiß, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben. Es ist mir insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges Anliegen, ein verlässlicher Ansprechpartner für engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus meiner bayerischen Heimat zu sein. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitergehende Fragen jederzeit sehr gerne zu Verfügung.

Für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen wünsche ich Ihnen von Herzen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stephan Mayer

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