Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?
Sehr geehrter Herr Mayer,
Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.
Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.
Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.
Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..
Wie verantworten Sie dies?
Sehr geehrter Herr A.,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht vom Mittwoch, den 05. Juni 2024, in der Sie sich um aktuellen Beratungsstand des Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken erkundigen. Ich antworte Ihnen hierzu sehr gerne.
Ich kann mich leider Ihrer Feststellung nur anschließen, dass die Befassungsdauer des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss übergebührlich lang ist. Dies trifft auch mein Unverständnis, das ich in meiner Plenarrede in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs vom 18. Januar 2024 zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht habe.
Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir das Thema bereits frühzeitig auf die politische Agenda gehoben. Bereits am 23. Mai 2023 haben wir einen Gesetzesentwurf zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken vorgelegt. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren und sind wir der festen Überzeugung, dass Eigentümern und Mietern keine Hürden aufgebaut werden dürfen, wenn sie an der Erzeugung von „grünem Strom“ mitwirken möchten. Diese persönlichen Leistungen sind ein aktiver und vor allem unkomplizierter Beitrag zum Klimaschutz.
Angesicht der merklichen Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es aus meiner Sicht mehr als unverständlich, weshalb die Ampel-Koalition sich dieses Themas nur schleppend und mit großen Verzögerungen annimmt. Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unseren Anteil leisten werden, dass schnell Rechtssicherheit herrscht.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht und stehe Ihnen für Ihre Rückfragen jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer