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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Marion L. •

Sehr geehrter Herr Mayer, würden Sie angesichts der zunehmenden Radikalisierung der Afd eine Verbotsprüfung bzw. einen Verbotsantrag des Bundesrates unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau L.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht vom 17. August 2023 und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass Sie erst heute von mir eine persönliche Nachricht erhalten.

Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut, und ich teile Ihre Auffassung, dass die ‚Alternative für Deutschland‘ eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion arbeitet jeden Tag dafür, die AfD inhaltlich zu stellen und das Vertrauen der Menschen in konstruktive und lösungsorientierte Politik wieder zu stärken. Das Schmieden von Plänen für eine „Remigration“ oder die Bezeichnung der Nazi-Zeit als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte sind mehr als gefährlich für unsere offene und plurale Gesellschaft. Hier ist jeder und jede Einzelne von uns gefragt, klar Stellung zu beziehen.

Diese Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. In Berichten des Verfassungsschutzes und Recherchen der Medien zeigen sich immer wieder und auch immer mehr Indizien dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Zuletzt legten Recherchen zu einem Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremisten offen, wie stark die AfD in rechtsextremistischen Netzwerken verwurzelt ist.

Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Aus ebenso guten Gründen gelten für ein solches Parteiverbot aber auch sehr hohe Hürden. Nicht ohne Grund waren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst zweimal Parteiverbotsverfahren erfolgreich, in dem sie einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhielten.

Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder einzelne Landesverbände überschritten werden können, kann und muss in erster Linie die Bundesregierung auch auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit nunmehr fast zwei Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick zu der Frage, ob ein solch schwieriges Verfahren überhaupt Erfolg hätte. Dabei ist höchste Sorgfalt angezeigt. Denn von einem Verbotsverfahren, das am Ende keinen Erfolg hat, würde einzig und allein die AfD profitieren.

Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft ihr einmal mehr, sich als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung zum Verbotsverfahren angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Entscheidend ist die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Wer genau hinschaut, sieht, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Sie unterscheidet sich damit fundamental von unseren politischen Grundwerten und unserer Haltung als konstruktive Opposition. Unser Land braucht eine Politik, welche die Probleme im Land entschlossen angeht und dieser gefährlichen Entwicklung somit den Nährboden entzieht. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich deutlich zu einfach.

Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Nachricht sowie für die Gelegenheit zu diesem äußerst wichtigen Thema Stellung beziehen zu können.

Ich stehe Ihnen sehr gerne jederzeit für eventuelle Rückfragen persönlich zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer

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