Rückführungsverbesserungsgesetz soll Seenotrettung unter Strafe stellen. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Herr Mayer,
mit der Gesetzesänderung können Seenotretter unter Strafe gestellt werden. Auch die Stellungnahme des Innenministeriums ändert daran nichts. In folgendem Artikel wird dies klar erläutert.
https://www.volksverpetzer.de/analyse/scholz-rechtsruck/?utm_source=app_share
Wie stehen Sie zu der Gesetzesänderung und der Vorgehensweise, dass betroffene Gruppen dazu keine Stellungnahmen abgeben konnten. Warum wird die Kritik der Sozialverbände nicht Ernst genommen, die die weiteren Verschärfungen betreffen. Wie, glauben Sie, kann dieses Gesetz die Kommunen tatsächlich entlasten?
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard K.
Sehr geehrte Frau. K.
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 17. November 2023. Ich antworte Ihnen hierzu sehr gerne und danke Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, in dieser für unser Land äußerst wichtigen Angelegenheit Stellung zu beziehen. Ich danke Ihnen ebenfalls für Ihr Verständnis, dass Sie erst jetzt eine persönliche Antwort von mir erhalten.
Etwa 330.000 irreguläre Migranten sind 2023 nach Deutschland gekommen, was eine Zunahme der Antragszahlen um über 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Das ist ein Umfang von drei Großstädten, die in unser Land eingewandert sind und die unsere Kommunen aufnehmen und versorgen müssen. Nur die Hälfte der Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten allerdings auch einen Schutzstatus bei uns (vgl. BAMF: Aktuelle Zahlen Dezember 2023). Wer das Asylsystem ohne Schutzgrund als Zugang nach Deutschland missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Heimatland zurückkehren. Deutschland schafft es aber nicht im Ansatz, Rückführungen im erforderlichen Umfang durchzuführen.
Daher war es überfällig, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vorgelegt hat. Viele der darin enthaltenen Regelungen hatten CDU und CSU bereits 2019 gefordert, die Vorschläge waren allerdings noch am damaligen Koalitionspartner SPD gescheitert. Ein Großteil der jetzt verabschiedeten Regelungen lag zudem bereits im April 2023 (als Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) vor und wurde am 10. Mai 2023 auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt beschlossen. Es ist in der aktuellen Migrationskrise inakzeptabel, dass die Bundesregierung so lange für die Umsetzung längt getroffener Beschlüsse braucht. Das von der Bundesregierung versprochene „Deutschlandtempo“ lässt auch hier nach wie vor auf sich warten.
Die Maßnahmen im Gesetz reichen unserer Ansicht nach dennoch bei weitem nicht aus, um die Anzahl der Rückführungen im ausreichenden Umfang zu steigern. Die Bundesregierung selbst rechnet mit einer Steigerung von allenfalls weiteren 600 Ausreisepflichtigen pro Jahr. Für eine echte Begrenzung der Migration bedürfte es jedoch angesichts der massiven Zugangszahlen eines Vielfachen dessen.
Es ist daher erforderlich, dass Deutschland die gesetzlichen Hürden weiter abbaut und die Bemühungen für erfolgreiche Rückführungen auf allen Ebenen intensiviert. Die gesetzlichen Kompetenzen der Bundespolizei für Rückführungen müssen dazu ebenso ausgeweitet werden wie die Möglichkeiten, Asylanträge von illegal Eingereisten abzulehnen. Die sichere Identifizierung von illegal Eingereisten muss höchste Priorität bekommen. Wir müssen wissen, wer zu uns kommt und woher diese Person stammt. Das ist nicht nur für das Asylverfahren, die Integration und die Rückführung unerlässlich, sondern auch für die öffentliche Sicherheit in Deutschland.
Eine klare und konsequente Asyl- und Flüchtlingspolitik erfordert es, dass nach einem seriösen und umfangreichen Asylverfahren und einem eventuell anschließenden Gerichtsverfahren etwa die Hälfte der Antragsteller, die offenkundig kein Recht auf Asyl hat und auch keinen Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommt, unser Land wieder verlässt, bestenfalls natürlich freiwillig, zur Not aber auch im Wege einer Abschiebung.
Damit danke ich Ihnen nochmals für Ihre Nachricht. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer