Sehr geehrter Herr Mayer, stimmt es denn, dass die CSU im Rechtsausschuss nicht Herrn Söders Idee unterstützt(1)? Aus welchem Sach-/ Rechtsgrund handeln Sie so?
1) MdB Gereon Bollmann, Richter a.D., äußerte sich so https://x.com/gereonbollmann?s=43
Mit frdl. Gruß W. M.
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 26. September 2024 im Zusammenhang mit dem Erlass von offenen Bußgeldern im Freistaat Bayern, die für Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auferlegt worden sind. Ich antworte Ihnen zu dieser derzeit wieder viel debattierten Frage sehr gerne.
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL hat während der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im September 2024 den Erlass von noch offenen Bußgeldern gegen natürliche und juristische Personen angekündigt, die während der Covid-19-Pandemie aufgrund des Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen auferlegt worden sind. Das Bayerische Kabinett hat diesen Beschluss nun am 05. November 2024 entsprechend gefasst. Bereits beglichene Bußgeldzahlungen werden jedoch nicht erstattet. Zudem sind Bußgelder aus der Zeit der Pandemie, die aufgrund von Verstößen beispielsweise gegen demonstrationsrechtliche, vom Coronaschutz unabhängige, Vorschriften verhängt wurden, nach wie vor von Bestand.
Ich kann die per Video auf der Kurznachrichtenplattform „X“ von Herrn AfD-Bundestagsabgeordneten Gereon Bollmann kundgetane Äußerung nicht nachvollziehen, da bekanntlich die Corona-Schutzmaßnahmen und die zugehörigen Bußgeldkataloge eben nicht bundeseinheitlich, sondern nach Bundesland unterschiedlich geregelt wurden. Insofern ist ein Antrag im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nicht zielführend, sondern lediglich aktionistisch und populistisch.
Ich bedanke mich nochmals für Ihre Frage und stehe Ihnen für Ihre Rückfragen jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer
Mitglied des Deutschen Bundestages