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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Anja S. •

Warum werden bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes einige der schlimmsten Tierquälereien nicht künftig verhindert?

Sehr geehrter Herr Mayer,

im Herbst 2024 wird das neue Tierschutzgesetz verabschiedet.

Warum wird kein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ausgesprochen?

Warum werden die Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, nicht verboten?

Warum wird kein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die Saisonale u. die

von Greifvögeln veranlasst?

Warum wird die Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger u. Reptilien als „Haustiere“ nicht verboten?

Warum werden nicht alle Wildtierarten im Zirkus verboten - u. dies ohne Einzelfall-Schlupfloch?

Warum ist kein Verbot des Verkaufs von Welpen u. anderer Tiere über Online-Plattformen vorgesehen? Die Tierheime sind voll!

Warum ist kein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft u. im Heimtierbereich im Entwurf?

Was werden Sie unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden?

Freundlichen Grüße

Anja S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2024 zur Novelle des Tierschutzgesetzes sowie für Ihre Fragen, die ich mit großem Interesse und großer Aufmerksamkeit gelesen habe.

Die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Betroffenen zu erfolgen. Eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.

Mein Eindruck ist, dass die vorliegende Entwurfsfassung durchaus einige wichtige inhaltliche Punkte enthält. Ich denke zum Beispiel an eine Regulierung des Onlinehandels mit Haustieren oder die Registrierung von Hunden und Katzen. Der ganze Komplex des illegalen Tierhandels muss dringend besser geregelt und kontrolliert werden. So kann vielfach unnötiges Tierleid von vornherein verhindert werden und gleichzeitig können so unsere meist von engagierten Ehrenamtlern geführten, doch leider viel zu oft überfüllten Tierheime entlastet werden. Unausgereifte nationale Alleingänge greifen hier jedoch zu kurz. Es braucht auch hier unbedingt europäische Lösungen. Dies gilt in gleicher weise für die EU-Tierschutz-Transportverordnung.

Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.

Die langwierige, unkoordinierte und in großen Teilen unwissenschaftliche Genese des konkreten Gesetzentwurfes, und nicht zuletzt die öffentliche Anhörung am 14. Oktober2024 (siehe: Deutscher Bundestag - Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Tierschutzgesetz), zeigen dabei deutlich, wie uneinig sich die Koalitionäre dabei immer noch sind. 

Der aktuelle Entwurf schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie, deutliche Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt. Die Regelungen sind bestenfalls gut gemeint, oft aber praxisfern und dazu noch nicht einmal zielführend. Pauschale Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen sowie der Unterbindung von nicht-kurativen Eingriffen drohen letztlich sogar zu mehr Tierleid, anstatt weniger zu führen. Die Öffentliche Anhörung der Sachverständigen hat dies noch einmal belegt. Wir sehen unsere ablehnende Haltung gegenüber diesem schlecht geschrieben Gesetzentwurf deshalb als bestätigt.

Für die CDU/CSU-Fraktion gilt: Unsere Landwirte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet und haben selbst das größte Interesse daran, dass es ihren Tieren gut geht. Wir brauchen EU-weit einheitliche Tierschutzstandards und keine nationalen Alleingänge. Bestehende Missstände sind in der Regel auf den Vollzug durch die zuständigen Behörden zurückzuführen und eben nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen. Dies spiegeln Verbände und Organisationen in großer Breite auch wider.

Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass der aktuelle Gesetzentwurf niemanden wirklich zufrieden stellt. Während der einen Seite der Entwurf nicht weit genug geht, sind sehr viele Tierzüchter- und Tierhalterverbände in höchstem Maße verunsichert und aufgebracht. Besonders die Liste der vermeintlichen Qualzuchtmerkmale ist umstritten. Rechtsunsicherheiten und schlicht mangelnde praktische Anwendbarkeit für viele unterschiedliche Tierarten, Heimtiere wie Nutztiere, stellen die so wichtige Zuchtarbeit zum Teil massiv in Frage.

Ein anderes Beispiel ist die Reduzierung der nicht-kurativen Eingriffe. Im Entwurf herrscht dabei ein unerklärliches Durcheinander. Während einige Tierarten ausgelassen werden, werden andere Tierhalterinnen und Tierhalter zum Beispiel von Schweinen oder Schafen vor die Frage gestellt, ob sie ihre Haltungen mangels praktikabel umsetzbarer Lösungen, die die Faktoren Zeit, Kosten und zur Verfügung stehender Veterinärkapazitäten betreffen, überhaupt fortführen können. Schlussendlich ist weder dem Tier und seinem Wohl im Einzelnen noch dem Tierschutz in der Tierhaltung als Ganzem gedient. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ins Ausland verlagert wird und dort zu deutlich niedrigeren Standards praktiziert wird. Das wäre ein klarer Rückschritt für den Tierschutz.

Für meine Fraktion und mich ist dabei klar, eine Politik, die sich dermaßen gegen die private und landwirtschaftliche Tierhaltung richtet, werden wir nicht akzeptieren. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form ist nicht zielführend. Die aktuelle Fassung findet in ihrem Umfang daher keine Zustimmung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ich möchte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen, insbesondere angesichts des Endes der Ampel-Bundesregierung zudem zu bedenken geben, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Novelle des Tierschutzgesetzes noch abgeschlossen wird, sondern vermutlich der Diskontinuität anheimfallen dürfte.

Abschließend bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich eventuell nicht auf alle Aspekte Ihrer Eingabe eingegangen bin. Ich hoffe, dass Sie, auch für den Fall, dass Sie eine andere Meinung vertreten, unsere Argumente und unsere Ablehnung der Novelle als Ganzes zumindest ein Stück weit nachvollziehen können. Die Fülle an Nachteilen und damit nicht annehmbaren Regelungen überwiegt für uns die wenigen positiven Aspekte so klar, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, sofern er nicht ohnehin der Diskontinuität anheimfallen wird.

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Nachricht und stehe Ihnen für Ihre Rückfragen jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer
Mitglied des Deutschen Bundestages

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