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Stephan Mayer
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stephan Mayer von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mayer,

das Bayer. Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerechtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende Anwaltsschreiben und auch psychologische Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur im Land großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, warum auch immer einflußreicher Betreiber der international agierenden Psychologen- Firma "GWG".
Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine künftige Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?
Würden Sie sich gegebenenfalls pwersönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?

Als letzte Frage: Unter den Kandidaten der Union finden sich viele Ökonomen.
Wozu benötigt Frau Merkel Rat von Herrn von Pierer? Traut Sie der Urteilskraft ihrer +- Getreuen nicht?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

über eine Internet-Recherche konnte ich feststellen, dass Sie sich in dieser Angelegenheit bereits mit einer Petition vom 17. Mai 2005 an den Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag und mit gleichlautender Frage zugleich an eine Vielzahl von Kandidaten gewandt haben. Aus diesen Grunde bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich an dieser Stelle auf eine Antwort verzichte und Sie auf den für Ihren Wohnort zuständigen Bundestagsabgeordneten der CSU, Herrn Hartmut Koschyk, verweise.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer, MdB

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