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Stephan Mayer
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Frage von Klaus g. •

Frage an Stephan Mayer von Klaus g. bezüglich Verkehr

wir sind ein mittelständischer Kfz-Betrieb und rüsten Lkws auf Planzenöl um.

Meine ganz konkrete Frage wie geht es weiter mit der Besteuerung mit Planzenöl?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Geier

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Sehr geehrter Herr Geier,

vielen Dank für Ihre Fragen auf www.abgeordnetenwatch.de vom 14. September 2008 zur Besteuerung von Pflanzenöl, die ich Ihnen gerne beantworte.

Vorerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihren Entschluss Ihre LKWs auf Pflanzenöl umzurüsten sehr begrüße. Somit leisten Sie einen spürbaren Beitrag zur CO2 – Reduktion.

Die sich nach der Steuerentlastung gemäß § 50 III, V Energiesteuergesetz ergebende Steuerbelastung beträgt:

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Cent/l Cent/l Cent/l Cent/l Cent/l Cent/l Cent/l Cent/l 9,86 18,46 26,44 33,33 45,06 45,06 45,07 45,07

Diese Staffelung ergibt sich u.a. aus dem EU-Beihilferecht. Demnach sind die Mit-gliedstaaten der EU verpflichtet, die Steuerbegünstigung gesetzlich anzupassen, wenn eine Überförderung der Biokraftstoffe festgestellt wurde. Ein jährlicher von den beteiligten Bundesministerien zu erstellender Biokraftstoffbericht analysiert deren Markt- und Preisentwicklung. Auf dieser Grundlage können im Falle einer Überförde-rung Vorschläge zu einer steuerlichen Anpassung unterbreitet werden.

Im ersten Biokraftstoffbericht für das Jahr 2004 wurde eine Überkompensation für Biodiesel festgestellt, folgegemäß wurde der Einstieg in die Besteuerung für Biodiesel vorgeschlagen. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Steuergerechtigkeit kann Pflanzenöl als Kraftstoff nicht steuerfrei belassen werden. Verglichen mit Biodiesel sind weniger Produktionsschritte erforderlich und die Kosten für den Kraftstoffeinsatz sind dem zur Folge niedriger. Eine Besteuerung von 15 Cent pro Liter, d.h. eine um 5 Cent je Liter höhere Besteuerung als bei reinem Biodiesel, ist aus diesem Grund gerechtfertigt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen habe und Sie mit diesem Hintergrund für Ihre berufliche Zukunft erfolgreich kalkulieren können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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