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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Josef R. •

Frage an Stephan Mayer von Josef R. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Mayer,

heute wird offenbar die EEG Novellierung ab 2021 im Bundestag behandelt. Die geplanten Novellierung regelt in meinen Augen den Weiterbetrieb von sogenannten Ü20 PV Anlagen nur sehr unbefriedigend. Auf Basis des bisherigen Entwurfes ist von einer massiven Abschaltung von Altanlagen in den nächsten Jahren auszugehen. Insbesondere folgende Punkte erachte ich als notwendige Überarbeitungen als zwingend notwendig.

- Staatliches Förderprogramm für die Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern
- Vergütung des aus Altanlagen eingespeisten Stroms zum jeweiligen Marktpreis
- Keine EEG Umlage für den Eigenverbrauch bei Anlagen unter 30 kWp

Von daher würde ich gerne wissen, wie Sie zu diesem Thema stehen und dies im Bundestag vertreten.

mit freundlichen Grüßen
Josef Reichl

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CSU

Sehr geehrter Herr Reichl,

ich möchte mich ganz herzlich für Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2020 zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) bedanken.

Ihre Anmerkungen bezüglich des Weiterbetriebes von sogenannten Ü20 PV Anlagen habe ich mit großem Interesse gelesen. Da ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen kann und dementsprechend nachdrücklich und uneingeschränkt unterstütze, werde ich die von Ihnen aufgeführten Änderungsvorschläge meinem hierfür zuständigen Fachkollegen und in den entscheidenden Gremien anwesenden Herrn Dr. Andreas Lenz, MdB weiterleiten.

Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, sehr geehrter Herr Reichl, dass es uns als CSU im Bundestag ein immens wichtiges Anliegen ist, genauso wie bei bisherigen EEG-Novellen auch, unsere ambitionierten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Als Volkspartei ist es uns dabei äußerst wichtig, die Belange aller Interessengruppen ernst zu nehmen und in Einklang miteinander zu bringen.

Letztendlich gilt es Lösungen zu finden, die gleichzeitig den Zielen Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit möglichst ausgewogen Rechnung tragen.

Der Beschluss des Kabinettes zur EEG-Novelle erfolgte fand am 23. September 2020. Am Freitag, den 30. Oktober 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf erstmals erörtert und im Anschluss zusammen mit dem Regierungsentwurf „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ für die weiteren Beratungen an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

In den jetzt sich anschließenden parlamentarischen Beratungen werden sich die zuständigen Fachkolleginnen und Fachkollegen erneut intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. In diesem Zusammenhang werde ich selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass auch Ihre aus meiner Sicht vollkommen berechtigten Anmerkungen, sehr geehrter Herr Reichl, in die Beratungen ernsthaft mit einfließen werden.

Abschließend erlaube ich mir hervorzuheben, sehr geehrter Herr Reichl, dass ich es sehr zu schätzen weiß, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben. Es ist mir als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Altötting / Mühldorf am Inn, insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges Anliegen, ein verlässlicher Ansprechpartner für engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus meiner bayerischen Heimat zu sein.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen weiterhin ein gutes Durchhaltevermögen und von Herzen alles erdenkliche Gute für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer

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