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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Juergen E. •

Frage an Stephan Mayer von Juergen E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Mayer.
Ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gekommen.

Im Report des BamF von 11-2018: Aktuelle Zahlen zu Asyl - Seite 10 ist dargelegt, dass in 2017 232.307 Asylantraege von Migranten abgelehnt wurden. Diese muessen meines Wissens nach D wieder verlassen . Wie ist der aktuelle Stand? Wieviele Ausreisepflichtigen werden akt vom deutschen Steuerzahler alimentiert?
Wann wird die Bundesregierung zeitnah alle Ausreisepflichtigen aus Deutschland ausgewiesen haben? Damit ich als Steuerzahler von den Kosten der Vollpension fuer diese Menschen entlastet werde.

Anfang Juli hat Bundesminister H Seehofer seinen Masterplan Migration mit 63 Punkten vorgelegt. Welche Punkte konnte die Bundesregierung in diesen 7 Monaten umsetzen?
Mir fehlt der Punkt zu Abschiebungen und Rückführung der Geduldeten (lt BamF Statistik mehrere Huntertausend Migranten). Wann wird die Bundesregierung dies in Angriff nehmen

1993 hat der Bundestag den großen Asylkompromiss geschlossen und die Verfassung ergänzt: Seither kann sich auf das Asylrecht nur noch berufen, wer aus einem nicht sicheren Staat einreist.
D.h. alle Migranten die von Oesterreich, Italien, Dänemark usw einreisen, kommen aus sicheren Herkunftsstaaten und duerften nach deut Recht keinen Asylantrag mehr stellen.
Wann gedenkt die Bundesregierung die aktuell gueltigen Gesetze zu befolgen und umzusetzen

In Aleppo ist seit ueber einem Jahr kein Krieg mehr, in Damaskus war nie Krieg. Bis wann gedenkt die Bundesregierung die mehrere Hundertausend Geduldeten Syrer in Ihr Land zurueckzuführen und mich als Steuerzahler von der monatl Vollpension dieser Migranten zu entlasten.

s. https://www.welt.de/politik/ausland/article186780698/Sea-Watch-und-Professor-Albrecht-Penck-Schiffe-deutscher-Seenotretter-duerfen-in-Migranten-in-Malta-absetzen.html
Deutschland will 60 Migranten aufnehmen, die versucht haben illegal ueber das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Welches Gesetz erlaubt denn das?

Mit freundlichem Gruss
J. E.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Engert,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die mich am 10.01.2019 über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Sie äußern sich darin u.a. zu den Themen „Asylzahlen und Migration“. Sehr gerne werde ich versuchen, auf die von Ihnen angeschnittenen Punkte einzugehen.

Was die aktuellen Asylzahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrifft, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Im Jahr 2018 hat das BAMF über die Anträge von 216.873 Personen (2017: 603.428 Entscheidungen) entschieden. Die Zahl der anhängigen Verfahren konnte von 68.245 (Ende Dezember 2017) auf 58.325 (Ende Dezember 2018) abgebaut werden. Im Jahr 2018 wurden 185.853 Anträge entgegengenommen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (222.683 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -16,5 Prozent. Insgesamt erhielten 41.368 Personen im Jahr 2018 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,1 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 25.055 Personen (11,6 Prozent) subsidiären Schutz und 9.548 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsschutz. Abgelehnt wurden die Anträge von 75.395 Personen (34,7 Prozent), anderweitig erledigt von 65.507 Personen (30,2 Prozent).

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2018 am stärksten vertreten:

· Syrien mit 44.167 Erstanträgen, im Vorjahr mit 48.974 Erstanträgen auf Rang 1 (-9,8 %).

· Irak mit 16.333 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 21.930 Erstanträgen (-25,5 %).

· Iran mit 10.857 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 5 mit 8.608 Erstanträgen (+26,1 %)

Trotz rückläufiger Asylantragsstellungen und weiterhin bestehender Vollzugshindernissen die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen auf einem konstant hohen Niveau zu halten, ist Ausdruck des großen Engagements aller am Prozess Beteiligten, bei den Ländern wie auch beim Bund. Beim Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen ohne Bleiberecht konnte bereits viel erreicht werden. Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren zunächst sehr deutlich gestiegen und konnte trotz gegenläufiger Trends konsolidiert werden. Im Jahr 2014 wurden über 10.000 ausreisepflichtige Personen rückgeführt. Bereits im darauffolgenden Jahr verdoppelte sich die Zahl der Rückführungsmaßnahmen nahezu auf über 20.000. Auch in den folgenden Jahren 2016 und 2017 gab es im Vergleich zu 2014 deutliche Steigerungsraten von 133 % bzw. 120 %.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern in den letzten drei Jahren große Anstrengungen zu einer effektiven Rückkehrpolitik unternommen und maßgebliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehrpolitik erreicht. Dennoch stehen wir vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage weiterhin vor vielfältigen Herausforderungen in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in den Herkunfts- und Transitländern. Erfolgreiche Integration derjenigen mit Bleiberecht kann nur mit einer Begrenzung von Zuwanderung gelingen. Menschen ohne Bleiberecht müssen Deutschland verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen. Die Zahlen der Rückkehrer, ob freiwillig oder zwangsweise, bleiben jedoch seit Jahren hinter den Zahlen der ausreisepflichtigen Personen zurück.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Thematik hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in 2018 mit dem „Masterplan zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ (Masterplan Migration) ein Konzept vorgestellt, das auch auf die Fortentwicklung der Rückkehrpolitik hinwirkt. Dabei soll neben den weiterhin notwendigen Anstrengungen im Inland vor allem der Blick auf die Herkunfts- und Transitländer geschärft werden, um Rückkehr und Reintegration nachhaltig gestalten zu können.

Die hierbei anzustrebenden Maßnahmen knüpfen nahtlos an frühere Beschlüsse für das Erreichen einer Erhöhung der Rückkehrzahlen an, die in großem Umfang bereits umgesetzt werden konnten. Dazu zählen:

· Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), das seither bei der operativen Abstimmung zwischen Bund und Ländern mit insgesamt 57 Beschäftigten bei Fragen der Rückkehr - sowohl der freiwilligen Rückkehr als auch der Rückführung - mitwirkt. Das ZUR steht dabei unter der Leitung des BMI. Alle 16 Bundesländer sind im ZUR nun mit Länderverbindungsbeamten vertreten. Zusätzlich ist das BAMF und die Bundespolizei im ZUR repräsentiert. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde damit auf eine verbesserte Grundlage gestellt. Insbesondere bei der Bearbeitung von besonders schwierigen Sonder- und problematischen Einzelfällen der Rückführung hat sich das ZUR erfolgreich etabliert.

· Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration, insbesondere durch Umsetzung des Anreizprogramms „StarthilfePlus“ und des Programms „Perspektive Heimat“ im Rahmen der gemeinsamen Rückkehrerinitiative von BMI und BMZ.

· Optimierungen auf gesetzgeberischer Ebene - national wie europarechtlich: Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht befindet sich auf dem Weg. Der Vorschlag der EU-Kommission (KOM) zur Novelle der Rückführungs-Richtlinie wird mit Zielrichtung der Optimierung der Rückkehrpraxis begleitet.

Ausfluss aus dem Koalitionsvertrag und dem Masterplan Migration ist zudem der Aufbau von AnkER-Einrichtungen (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrzentren), in denen Asylverfahren und Rückkehrmanagement zentralisiert werden sollen. Um der Vielfalt der Aufgaben weiterhin gerecht werden zu können, wurden auch organisatorische Änderungen durchgeführt. Zum 07.12.2018 wurde das neue Referat R5 „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr; Rückführung von Gefährdern“ im Bundesinnenministerium geschaffen. Das Referat wird sich u.a. mit der innerstaatlichen Koordinierung der Rückführungspolitik und Förderung der Rückkehrpraxis, der Zusammenarbeit mit FRONTEX im Bereich Rückführung, der Leitung des ZUR sowie der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in Rückkehrfragen, insbesondere bei Gefährdern und Straftätern beschäftigen.

Zu Ihrem angeschnittenen Thema der Seenotrettung Folgendes: Man hat sich im vergangenen Jahr 2018 auf Grundlage des Artikels 17 Abs. 2 der sogenannten Dublin-Verordnung bereit erklärt, für 50 Seenotgerettete die Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren zu übernehmen, welche in Pozzallo ausgeschifft wurden. Des Weiteren hat man sich jüngst dazu bereit erklärt, die Zuständigkeit für 60 aus Seenot gerettete Asylsuchende zu übernehmen, welche in Malta ausgeschifft wurden. Die 60 Personen gehören zu der Gruppe von 49 aus Seenot Geretteten der Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Professor Albrecht Penck“ sowie weiteren 249 bereits zum Jahresende in Malta ausgeschifften Personen. Die Aufnahme der Personen erfolgt in Anlehnung an die Verfahrensweise im kürzlich abgeschlossenen EU-Relocation-Verfahren. Klar ist aber an dieser Stelle auch: Dieser Mechanismus kann nur eine temporäre Lösung darstellen. Ziel der Bundesregierung ist ein krisenfestes gemeinsames europäisches Asylsystem, inklusive eines solidarischen Verteilmechanismus im Rahmen der Dublin-Reform.

Bei Ihrer letzten Frage, was die Situation konkret in Aleppo sowie in Syrien im Allgemeinen betrifft, verweise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf den Beschluss unter Tagesordnungspunkt 10 der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 28.11.2018 bis 30.11.2018 in Magdeburg, in dem es heißt: „Die IMK verlängert den Abschiebungsstopp nach Syrien auf der Grundlage des § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bis 30.06.2019 […] Die IMK bittet die Bundesregierung um eine Fortschreibung der Bewertung der Lage in der Arabischen Republik Syrien vom November 2018. Dabei bittet sie insbesondere darum, dass mit Blick auf Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, eine differenzierte Betrachtung von Rückkehrern erfolgt. Ergibt die Fortschreibung der Bewertung der Lage in der Arabischen Republik Syrien bis zur Frühjahrskonferenz 2019 keine grundlegende Änderung, verlängert sich der Abschiebungsstopp nach Syrien auf der Grundlage des § 60a AufenthG automatisch bis zum 31. Dezember 2019. Unabhängig davon bittet die IMK den BMI darum, ein Konzept für den Umgang mit ausreisepflichtigen Intensivstraftätern (insbesondere Kapitalverbrechern) aus der Arabischen Republik Syrien vorzulegen, das u.a. Rückführungsoptionen in Drittstaaten aufzeigt.“

Ich gehe der Annahme, sehr geehrter Herr Engert, Ihnen hiermit hinreichend auf Ihre digitale Zuschrift geantwortet zu haben und verbleibe an dieser Stelle

mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer

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