Frage an Stephan Mayer von René M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Mayer,
Derzeit beschäftigt mich insbesondere das Thema der Familienpolitik in Bezug auf das was für Eltern geleistet werden soll.
Meine derzeitige Situation ist so, dass ich in einer Partnerschaft mit meiner Verlobten lebe und wir beide mittlerweile in gut bezahlten Positionen tätig sind. Auf Grund meines Studiums und der sich danach 1/2 jährigen Arbeitslosigkeit ist es mir bisher nicht möglich gewesen die Förderungen die ich durch den Staat erhalten habe (Bafög und Ausbildungskredit) zurückzuzahlen. Ich arbeite derzeit in Raubling und habe somit einen Fahrtweg von ca. 100 km, einfach.
Da wir derzeit darüber nachdenken eine Familie zu gründen würde das uns zur Verfügung stehende Geld immens sinken, denn das Gehalt meiner Verlobten würde für einen bestimmten Zeitraum wegfallen.
Wie stellt sich die Union die Unterstützung der Familie denn hier vor?
Immerhin würden wir trotz des wegfallenden Gehaltes meiner Verlobten wahrscheinlich oberhalb der Grenze für das Erziehungsgeldes liegen und mit dem derzeitigen Kindergeld kann man das nicht wirklich ausgleichen. Außerdem sollte dieses Geld ja wirklich als Kindergeld (zum Wohle des Kindes für das Kind) betrachtet werden.
Was ist mit dem Ansatz eines Elterngeldes in Höhe des ALG1 für die ersten 3 Lebensjahre, bzw für das erste Lebensjahr und im Anschluss daran eine gesicherte und bezahlbare Kinderbetreuung?
Es wird ja immer davon gesprochen Kinderfreundlicher zu werden, allerdings sehe ich das nicht wirklich!!
Die derzeitige Förderung für Kinder ist ja eher so angelegt, dass für durchschnittlich verdienende Paare ein imenser Aufwand an Zusatzkosten anfällt wohingegen, ein Paar mit zwei ALG 2 Empfängern zu einem Einnahmenplus gelangt. Bitte verstehen Sie diese Anmerkung nicht als Kritik an der Familienförderung bei ALG 2 -Empfängern, sondern als Kritik an der Förderung der Familien im Rest der Gesellschaft.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Wenn mir noch eine Frage ausserhalb des Themas erlaubt ist:
Wenn ich mir Ihre Vorschläge in der Steuerpolitik ansehe:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Absenkung und Begrenzung der Pendlerpauschale
- Streichung von Sonderzuschlägen (Wochenende)
- mehr oder minder gleichbleibende Enikommensteuerbelastung
dann komme ich auf ein deutlich geringeres Einkommen! Was kann ich dafür auf der Plusseite verbuchen? Wo liegt für den Durchschnittsbürger wie mich der Vorteil? Momentan sehe ich nur nachteile!!
Mit freundlichen Grüßen René Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für die an mich gerichteten Fragen über www.kandidatenwatch.de, die ich Ihnen wie folgt beantworte.
Die CDU/CSU wird Familien mit Kindern spürbar entlasten. Mit dem neuen Grundfreibetrag von 8.000 Euro für _jedes_ Familienmitglied, sei es Erwachsener oder Kind, wird beispielsweise eine vierköpfige Familie nach unserem Steuermodell einschließlich sonstiger pauschaler Abzüge bis zu einem Jahreseinkommen von rund 38.200 Euro keinen Cent Einkommensteuer mehr zahlen. Dazu kommen aber noch andere steuerliche Pauschbeträge, von denen die Familie profitiert, zum Beispiel die Arbeitnehmer-Pauschbeträge, die Vorsorgepauschale oder der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Das sind über 5.100 Euro einkommensteuerliche Erleichterung mehr als heute. Wir werden zudem den Beitrag von Eltern für den Generationenvertrag honorieren. Deshalb führen wir einen Kinderbonus bei den Rentenversicherungsbeiträgen von monatlich 50 Euro ein. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die ab dem 01. Januar 2007 geboren werden. Er wird finanziert durch die Abschaffung der Eigenheimzulage. Zudem werden wir die Gesundheitskosten aller Kinder künftig aus Steuermitteln bezahlen. Auch hier werden alle Steuerzahler entsprechend ihrem Einkommen dazu beitragen und nicht nur die Beitragszahler: Große Einkommen zahlen viel, kleine Einkommen zahlen wenig. Weiterhin soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden. Hierzu sollen in den unionsgeführten Bundesländern die Betreuungsangebote ausgebaut werden. Die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Kindererziehung und Pflege wird befürwortet, wir werden dementsprechend auf die Wirtschaft und den Mittelstand zugehen, weil wir wissen, dass der Staat allein die Aufgabe nicht bewältigen kann.
Was die Mehrwertsteuererhöhung betrifft, so soll der Mehrwertsteuersatz von 16 auf 18 % steigen. Zugleich sinkt aber der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 1 Prozentpunkt auf 4,5 %. Die entsprechenden Auswirkungen können Sie der nachfolgenden Auflistung des Karl-Bräuer-Institutes entnehmen.
Ledige Arbeitnehmer
monatlicher Bruttolohn: 2.000 €
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 20,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 12,07 €
Entlastung insgesamt: 7,93 €
monatlicher Bruttolohn: 4.000 €*
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 40,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 22,41 €
Entlastung insgesamt: 17,59 €
*monatlicher Bruttolohn: 6.000 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 60,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 34,48 €
Entlastung insgesamt: 25,52 €
_*Verh. Alleinverdiener, Familie mit 2 Kindern *_
*monatlicher Bruttolohn: 2.000 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 20,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 15,52 €
Entlastung insgesamt: 4,48 €
*monatlicher Bruttolohn: 4.000 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 40,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 27,59 €
Entlastung insgesamt: 12,41 €
*monatlicher Bruttolohn: 6.000 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 60,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 43,10 €
Entlastung insgesamt: 16,90 €
_*Arbeitnehmer im 2-Personen-Haushalt *_
_*Alleinerziehende, 1 Kind *_
*monatlicher Bruttolohn: 1.500 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 15,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 9,48 €
Entlastung insgesamt: 5,52 €
_*Arbeitnehmer im 2-Personen-Haushalt
Ehepaar *_
*monatlicher Bruttolohn: er 3.000 € *
*sie 1.000 € *
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 40,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 31,03 €
Entlastung insgesamt: 8,97 €
_*monatlicher Bruttolohn: er 6.500 €
sie 4.500 € *_
Entlastung (Arbeitslosenversicherung): 97,00 €
Zusatzbelastung (MwSt): 56,90 €
Entlastung insgesamt: 40,10 €
* jeweils nur die Entlastung des Arbeitnehmers;
der Arbeitgeber wird noch einmal in gleicher Höhe entlastet
Quelle: Karl-Bräuer-Institut
Die Anhebung des oberen Mehrwertsteuersatzes von 16 Prozent auf 18 Prozent ist sozial gerecht, weil davon der tägliche Bedarf nicht betroffen ist. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % ist für Lebensmittel, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, öffentlichen Nahverkehr etc. vorgesehen. Das ist vor allem wichtig für die Rentner und Geringverdiener. Diese Anhebung wird zur Gegenfinanzierung für die Absenkung der Arbeitslosenversicherung herangezogen. Auch im Vergleich mit unseren Nachbar- und Partnerländern wo der Mehrwertsteuersatz bei 15 % - 25 % liegt, liegen wir mit einer Mehrwertsteuererhöhung auf 18 % moderat in der Mitte. Bei der Lohn- und Einkommenssteuer senken wir den Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent. Im Gegenzug werden u. a. die Pendlerpauschale auf eine Höhe von 25 Cent bis max. 50 Entfernungskilometer gesenkt und der gleichmäßige Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren realisiert. Die degressiven Abscheibungen werden durch lineare Abschreibungen ersetzt. Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person von 8.000 Euro einführen. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten. Es wird eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte eingeführt und die Körperschaftssteuer auf 22 Prozent gesenkt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB