Frage an Stephan Mayer von Andreas W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Mayer,
gerade aufgrund des aktuellen Artikels in der Süddeutschen Zeitung ( http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-der-otto-brenner-stiftung-hohe-nebenverdienste-im-bundestag-1.1759216 ) hab ich mich gefragt, wie Sie es mit Ihren Nebeneinkünften halten. Laut Auskunft verdienen Sie jährlich mehr als 7000€ hinzu. Sie haben auf Ihren Abgeordneten-Profil ja bereits geantwortet, dass Sie als Anwalt im Thema bleiben müssen.
Warum sind Sie dann in einer Münchner Kanzlei angestellt und nicht in Neuötting oder Altötting oder Mühldorf? Dann würden Sie Ihren Wahlkreis auch berufstechnisch besser kennenlernen, was Ihnen einen Wiedereinstieg nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag erleichtern würde.
Wieviele Stunden verbringen Sie monatlich im jährlichen Durchschnitt in der Kanzlei und wieviele Stunden arbeiten Sie quasi im "Home Office" als Anwalt?
Sehr geehrter Herr Wolf,
haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Frage, die Sie mir zu meiner Nebentätigkeit als Anwalt über abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung.
Es ist richtig, dass ich als in Altötting oder Mühldorf am Inn tätiger Anwalt einen guten und interessanten Überblick über die juristischen Herausforderungen in meiner Heimatregion gewinnen kann bzw. gewinnen konnte. Daher war ich bereits seit dem Jahr 2000 – also vor meinem ersten Mandat als Bundestagsabgeordneter – bis zum Jahre 2010 in einer Mühldorfer Anwaltskanzlei tätig.
Nach diesen zehn Jahren in Mühldorf habe ich dann im Februar 2010 den Wechsel in eine Münchner Kanzlei vollzogen, um bei dem begrenzten Zeitbudget meinem Spezialisierungsinteresse folgen zu können. Wenn möglich versuche ich seitdem, in den sitzungsfreien Wochen jeweils einen halben Tag in der Münchner Kanzlei zu sein. Das Aktenstudium, das ich darüber hinaus auf längeren Reisen oder zuhause vollziehe, lässt sich sehr schwer pauschal in Stunden benennen, da es in den einzelnen Monaten sehr unterschiedlich ausfällt.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben, stehe ich Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB