Frage an Stephan Mayer von Felix W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Mayer,
meine Frage an Sie als den Abgeordneten meines Stimmkreises ist eigentlich eine recht kurze:
Wir haben einen Sohn, geboren 19.12.2011, und meine Frau betreut diesen zu Hause und geht nicht arbeiten. Deshalb hatten wir uns eigentlich gefreut, dass das Betreuungsgeld kommt, da unser Sohn ja noch unter drei Jahren ist und keine Krippe besucht. Nun musste ich leider lesen, dass es einen Stichtag gibt, der einen Teil der Kinder dieser Altersgruppe ausschließt.
Nun die Frage: Warum?
Ich empfinde dies als ungerecht.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Felix Witt
Sehr geehrter Herr Witt,
vielen Dank für Ihre Frage zum Betreuungsgeld, die Sie am 09. Mai 2013 auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne beantworte ich Ihre Frage nach den Gründen, warum das Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt wird, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.
Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich für die einjährigen Kinder gezahlt und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich, dann für die ein- und zweijährigen Kinder, gezahlt.
Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.
Ein Beispiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines beispielsweise am 1.2.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 1.8.2013 bis zum 31.1.2013 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde fünf Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 1.8.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete – nach sechs Monaten - mit dem 1.2.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch „zerstückelte“ Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.
Mir ist bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt. Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer