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Stephan Mayer
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Frage von Andreas W. •

Frage an Stephan Mayer von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

warum sind Sie gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte? Reicht Ihnen das "normale" Abgeordnetengehalt nicht aus? Ich verstehe, wenn Sie Ihre Zukunft in Ihrem ursprünglichen Beruf sehen und deshalb im Thema bleiben wollen, aber ich würde mir wünschen, dass Sie Ihre Nebeneinkünfte offenlegen und wer Ihre Mandanten sind, um eventuelle Gewissenskonfilkte mit Abstimmungen im Bundestag zu entgehen.

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Sehr geehrter Herr Wolf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. März 2013 bei www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich für eine vollständige Offenlegung von Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages aussprechen. Gerne nehme ich Ihre Nachricht zum Anlass, meine Haltung zur Offenlegung von Nebeneinkünften darzulegen.

Zunächst einige Fakten: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Deutschen Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltli- chen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Deutschen Bundesta- ges, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zu- rückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Aus- scheiden aus dem Deutschen Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abge- ordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte und der berufsrechtlichen Vorgaben (z.B. Ver- schwiegenheitsverpflichtungen) geschehen. Berufliche Geheimnisträger (Rechtsanwäl- te, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) dürfen eben gerade nicht offenbaren, wer ihre Mandanten sind. Dies ist mir als Rechtsanwalt sogar strafrechtlich nach § 203 StGB untersagt. Eine vollständige Offenlegung von Nebeneinkünften kann daher aus meiner Sicht nicht in Betracht kommen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in sei- nem Urteil vom 04. Juli 2007 gerade nicht den "gläsernen" Abgeordneten gefordert. Vielmehr hat es in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit als ein angemessenes Mittel anerkannt, um auf mögliche Interessen- verknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen. Diesen Weg verfolgt auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Ich hoffe sehr, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Stephan Mayer Md

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