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Stephan Mayer
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Frage von Steffen M. •

Frage an Stephan Mayer von Steffen M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich bin zufällig auf ihre Antwort zum Thema Cannabis gestoßen. Ich werde Sie nicht mit empirischen Erkenntnissen der letzten Dekade langweilen, sondern beschränke mich knapp aufs Persönliche.

Ich habe vor etwa 10 Jahren Hanf als Alternative zu Alkohol für mich entdeckt. Da es in Deutschland keine Coffee-Shops gibt, mussten zuerst Kontakte geknüpft werden. Trotz eher dörflichem Umfeld war das für mich (wie wohl für Millionen anderer Konsumenten) eine geringe Hürde, deren Überschätzung seitens der Politik man nur belächeln kann. Nichts desto trotz stellte ich schnell fest, dass mir das Dealerumfeld nicht behagt. Wo schnell Geld verdient werden kann und staatliche Kontrolle fern ist, ist es selten seriös.

Also informierte ich mich über das Thema Eigenanbau. An dieser Stelle möchte ich Sie zitieren:
"geht es mir nicht in erster Linie um eine Kriminalisierung der Konsumenten"

Warum ruinieren Sie dann gezielt mit dem Strafrecht das Leben von Konsumenten, wie es die Droge selbst nur in traurigen Extremfällen schafft? Seit dem ich im kleinsten Stil Hanf anpflanze, habe ich keinerlei Kontakt mehr mit dem, was in meinen Augen ein kriminelles Milieu ist. Ich muss mir keine Gedanken mehr über karzinogene synthetische Cannabinoide machen, mit denen Schwarzmarkt-Hanf heutzutage behandelt wird.

Dafür drohen mir bis zu 5 Jahre Haft, da selbst meine überschaubare Ernte beinahe ein Kapitalverbrechen darstellt. Für ein paar Einmachgläser voller Gras für den Eigengebrauch, die in meinen Augen nichts weiter als eine andere Form von Weinkeller sind. Ist das Strafmaß in Ihren Augen verhältnismäßig?

Ihre Intentionen in Sachen Jugendschutz sind ehrbar - kein Erwachsener Cannabiskonsument heißt die "Schulhofkiffer" gut - nur leider ist Ihr Weg weder gerecht noch effektiv, oder effizient. Sie müssen dem Kiffen die "Coolness" nehmen, das ist der Ansatzpunkt. Über meine Kriminalisierung und Stigmatisierung als Junkie erreichen Sie das nicht, im Gegenteil.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05. März 2013, in der Sie auf meine Antwort zum Thema Cannabis Bezug genommen habe. Zunächst einmal freue ich mich, dass auch Sie sich gegen den Genuss von Cannabis durch Minderjährige aussprechen und in dieser Frage dem Jugendschutz deutlich den Vorrang einräumen. Die von Ihnen als Lösung hierfür vorgeschlagene Entkriminalisierung, unter anderem des Eigenanbaus vermag ich dagegen nicht nachzuvollziehen.

Würde man ausschließlich den Eigenanbau von Cannabis-Produkten straffrei stellen, gäbe es für die Sicherheitsbehörden keinerlei Möglichkeit mehr nachzuvollziehen, ob die jeweiligen Betroffenen die Produkte ausschließlich für sich verwenden oder aber an Dritte weitergeben. Da bereits geringe Mengen weitergegeben werden können, würde die von Ihnen vorgeschlagene "Entkriminalisierung des Eigenanbaus" so letztlich eine vollständige Freigabe von Cannabisprodukten zur Folge haben. Ein Ergebnis, welches nicht nur aus Gründen des Jugendschutzes, sondern auch aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung schlicht inakzeptabel ist.

So ist es nur folgerichtig, dass die Strafandrohung nach dem Betäubungsmittelgesetz auch für Fälle des Eigenanbaus besteht. Die von Ihnen dargestellte Differenzierung wäre in der Praxis schlicht nicht möglich und hätte somit sowohl bezüglich der Prävention als auch bezüglich der Strafverfolgung erhebliche negative Konsequenzen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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