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Stephan Mayer
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Frage von Friedel A. •

Frage an Stephan Mayer von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Alt,

vielen Dank für die an mich gerichteten Fragen, die ich Ihnen wie folgt beantworte.

zu Frage 1:
Ich bin Mitglied des Deutschen Bundestages und übe zudem weiterhin meinen Beruf als Rechtsanwalt aus.

zu Frage 2:
Ich bin in keinem Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirat. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder gesellschaftspolitisches Engagement (Ich bin Kreisrat im Landkreis Altötting und Stadtrat in Neuötting) können Sie meinem Lebenslauf auf meiner Internet-Seite unter www.mayerstephan.de entnehmen.

zu Frage 3:
Meinen Beruf als Rechtsanwalt werde wie bisher weiter ausüben.

zu Frage 4:
Da ich persönlich in der Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages an den Änderungen mitgewirkt habe, werde ich diesen auch zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB

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