Frage an Stephan Mayer von Werner R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Mayer, lieber Stephan,
als ehrenamtlicher DGB´ler kann ich die Pläne der CDU/CSU-Arbeistgruppe zur Lohnuntergrenze, als Ersatz zu Mindestohn, verständlicherweise nicht nachvollziehen. Wie stehst du persönlich zur Einigung über Los, sofern es zu keiner Einigung in der Kommission kommt. Sollte es dazu kommen, entscheidet dann Fortua über "meinen Lohn" . Als Anmerkung will ich hier auch die Aussage des dogenannten "Arbeiterpapst" Leo XIII, zitiert der in der Sozialenzyklika schreibt: „Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorzuenthalten ist eine Sünde, die zum Himmel schreit“!
Herzliche Grüße
Werner Riedhofer
Sehr geehrter Herr Riedhofer,
lieber Werner,
vielen herzlichen Dank für Deine Frage zur Lohnuntergrenze vom 07. Juni 2012 auf www.abgeordnetenwatch.de. Sehr gerne gebe ich Dir darauf Antwort.
Das Konzept, das die Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur verbindlichen Lohnuntergrenze ausgearbeitet hat, soll dort gelten, wo keine Tarifverträge existieren. Mögliche Differenzierungen obliegen einer paritätisch besetzten Kommission, jeweils aus sieben Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bestehend: Diese fasst den Beschluss zur Festsetzung der Höhe der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze. Sollte sich die Kommission innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nicht auf eine Lohnuntergrenze einigen können, greift ein Streitschlichtungsmechanismus. Kann sich die Kommission nicht binnen einer gesetzlich festgelegten Frist auf diesen Streitschlichtungsmechanismus einigen, wird ein stimmberechtigter Schlichter hinzugezogen. Und erst dann, wenn sich die Kommissionsmitglieder nicht auf einen Schlichter einigen können, benennt die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite jeweils einen Schlichter, über dessen Auswahl das Los entscheidet. Der Schlichter wirkt darauf hin, dass eine Einigung über die Höhe der Lohnuntergrenze gefunden wird. Sollte sich keine Mehrheit finden lassen, übt der Schlichter sein Stimmrecht aus. Die – ob mit Einbezug eines Schlichters oder ohne – gefundene Höhe der Lohnuntergrenze wird im Anschluss durch Rechtsverordnung der Bundesregierung rechtsverbindlich gemacht und damit auf die Länder ausgeweitet.
Lieber Werner, wie Du siehst, erstreckt sich die Entscheidungsfindung durch Los lediglich auf die Bestimmung des Schlichters im äußersten Falle einer nicht fristgemäßen Findung eines Streitschlichtungsmechanismus. Dass dieser Zustand eintrifft, ist vergleichsweise unwahrscheinlich; er dient lediglich als Ultima Ratio. Eine Entscheidung der Fortuna über Deinen Lohn wird es somit nicht geben.
Ich hoffe sehr, Dir mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Dir selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dein
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter