Frage an Stephan Mayer von Josef B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mayer,
nachdem wir uns vor einigen Jahren bereits persönlich über das Thema austauschen konnten, möchte ich diese Mal diesen Weg hier einschlagen um einige Fragen loszuwerden.
Im Weser-Kurier vom 15.06.11 (Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/Wahl/394841/Polizei-spaltet-SPD-und-Gruene.html ) steht zu den Koalitionsverhandlungen der SPD/Grünen folgende Aussage:
"Da großkalibrige Waffen bei der Kriminalitätsentwicklung eine Rolle spielen, will Rot-Grün in den kommenden vier Jahren auf Bundesebene deren Verbot anstreben."
Entsprechend öffentlich zugänglichen Quellen wie z.B. der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf?__blob=publicationFile ) sinkt die Gewalt- bzw. Schusswaffenkriminalität seit Jahren. Zur Deliktrelevanz legal besessener, erlaubnispflichtiger Schusswaffen liegen wohl keine aktuellen Zahlen vor bzw. werden unter Verschluss gehalten.
In diesem Zusammenhang meine Fragen:
1. Wie hoch ist die Rolle von großkalibrigen, legal besessenen Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung.
2. Gibt es öffentliche Quellen, über die man sich selbst über die Deliktrelevanz legal besessenen, großkalibrigen Schusswaffen informieren kann oder können Sie entsprechende Zahlen nennen?
3. Wenn nicht, werden diese Zahlen unter Verschluss gehalten oder gar nicht erst erfasst?
4. Wenn Zahlen bekannt sind, würden dieses aus Ihrer Sicht bzw. aus der Ihres Ministeriums ein Verbot rechtfertigen?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen aus ihrem Heimatkreis
Josef Blümlhuber
Sehr geehrter Herr Blümlhuber,
vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Rolle großkalibriger Waffen in der Kriminalitätsentwicklung, die Sie auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung.
Nach der letzten Novellierung des Waffengesetzes hatte der Bundesrat die Bundesregierung u. a. um eine Einschätzung hinsichtlich der Deliktsrelevanz von großkalibrigen Schusswaffen gebeten (vgl. Beschluss zu BR-Drs. 577/09 v. 10.07.2009). Aus der Antwort der Bundesregierung vom 27. Januar 2010 (vgl. BR-Drs. zu 577/09 vom 01. Februar 2010) geht im Ergebnis hervor, dass Schusswaffen jeglicher Art zur Begehung krimineller Handlungen genutzt werden und dass gerade bei Amoktaten in Schulen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bisherigen Tatverläufe davon auszugehen ist, dass das Kaliber der eingesetzten Schusswaffen bezüglich der Auswirkungen auf die Opfer eher von untergeordneter Bedeutung ist. Eine Auswertung der Falldatei „Waffen“ des Bundeskriminalamtes habe zudem ergeben, dass mehr als 60 Prozent der sichergestellten Tatwaffen nicht-letale Waffen (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) gewesen seien. Ein Verbot von großkalibrigen Schusswaffen halte ich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse daher keinesfalls für gerechtfertigt.
Neben der bereits von Ihnen erwähnten Polizeilichen Kriminalstatistik und der beim Bundeskriminalamt geführten Falldatei „Waffen“ hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zudem in periodischen Abständen immer wieder gebündelte Informationen in einem Sicherheitsbericht veröffentlicht. Der letzte Sicherheitsbericht stammt aus dem Jahr 2006. Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2007 weiterhin einen umfangreichen Bericht zur Waffenkriminalität in Deutschland veröffentlicht. Dieser ist auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter „www.bka.de“ und dort unter der Rubrik „Publikationen“ einsehbar.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter