Frage an Stephan Mayer von Peter Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Mayer,
zu Ihrer Nullinformation vom 25.10.2010.
Wie wird entschieden, ob ein Arbeitgeber keine ausreichend qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung und dringenden Bedarf an ausländischen Fachkräften hat?
Wem tatsächlich Fachkräfte fehlen, der soll Arbeitslose einstellen und Qualifizieren. Alle früheren Maßnahmen Ausländische IT-Fachkräfte nach Deutschland zu holen waren überflüssig weil die .com-Blase geplatzt war und seit dem eine Schaar von IT-Fachkräfen arbeitslos ist.
Ein Ausschnitt aus dem aktuellen Arbeitsmarkttrend der Bundesagentur für Arbeit ( http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_454852/DE/LaenderEU/Deutschland/Arbeiten/arbeiten-knoten.html__nnn=true )
"Die Bundesagentur für Arbeit rechnet für 2010 mit 4,1 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2010, das wären rund 600.000 Menschen mehr als in 2009. Ein Branchenbeispiel: Laut der Unternehmensberatung A.T. Kearney fällt in den 500 größten deutschen Unternehmen in den nächsten vier Jahren jeder zweite interne IT-Arbeitsplatz weg."
Eine Zusammenfassung aus dem jüngsten DIW-Forschungsbericht ( http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.363684.de/10-46.pdf ).
Es gibt mehr qualifizierte Arbeitslose, als offene Stellen für diese Qualifikationen vorhanden sind. Ausländische und deutsche Fachkräfte verlassen das Land, die deutschen Unternehmen reduzieren ihre Ausbildungsanstrengungen, wenn Fachkräfte wirklich knapp seien, wäre dies anders. Bei fast allen Fachkräften ist die Zahl der Arbeitslosen höher als die Zahl der offenen Stellen. Daher die Vermutung, dass Unternehmen nur deshalb nicht mehr ausbilden, weil sie dies wegen eines ausreichenden Fachkräfteangebots nicht müssen.
Viele Firmen drücken die Löhne, was bei einem Fachkräfteüberschuß sehr leicht ist. Sie schieben die Dumpinglöhne auf die zuständigen Tarifvertragsparteien und die Gewerkschaften, aber den Lohnverfall in unserem Land verursacht die Politik, die Sie vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Zwislsperger
Sehr geehrter Herr Zwislsperger,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. November 2010, in dem Sie nochmals die aktuelle Diskussion über einen Mangel an Fachkräften in Deutschland aufgreifen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass in Deutschland zunächst die vorhandenen Arbeitsmarktpotenziale besser genutzt und die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte gestoppt werden müssen. Die deutsche Wirtschaft muss deshalb im „Kampf um die besten Köpfe“ den Wettbewerb mit anderen Ländern aufnehmen. Ihr kommt die Verantwortung für die Schaffung attraktiver Beschäftigungsbedingungen zu.
Gerne beantworte ich auch die von Ihnen gestellten Fragen zur Bedarfs- bzw. Vorrangprüfung bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten. Wenn ein Arbeitgeber eine offene Stelle nicht mit einer deutschen oder aber EU-Fachkraft besetzen kann, so bleibt ihm die Möglichkeit, die Stelle durch eine Fachkraft aus einem Drittstaat zu besetzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird. Im Rahmen der Vorrangprüfung kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit nach den §§ 18 ff. des Aufenthaltsgesetzes und §§ 27 ff. der Beschäftigungsverordnung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen vorliegen.
Gemäß §§ 18, 39 AufenthG ist Voraussetzung für ein Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, dass sich durch die Beschäftigung von Ausländern nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige, nicht ergeben und für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen oder dass durch Prüfung für einzelne Berufsgruppen oder für einzelne Wirtschaftszweige festgestellt wurde, dass die Besetzung der offenen Stellen mit ausländischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist, und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Für die Beschäftigung stehen deutsche Arbeitnehmer und diesen gleichgestellte Ausländer auch dann zur Verfügung, wenn sie nur mit Förderung der Agentur für Arbeit vermittelt wer-den können. Der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung benötigt, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.
Für eventuelle Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer