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Stephan Mayer
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Stephan Mayer von Wilfried S. bezüglich Recht

Im Rahmen der aktuellen Stunde zum Parteiensponsoring und der Repräsentantenmiete heute, sehr geehrter Herr Mayer, waren Sie der Ansicht, die Parteien, die bei der politischen Willensbildung mitwirken, verhielten sich - auch vor diesem inkriminierten Hintergrund - nicht rechtswidrig. Die vorgebrachte Kritik diene dazu, das Vertrauen des Volkes in das Parlament zu erschüttern, schade insofern der Demokratie.
Ein sehr formales Argument wie ich finde. Auch in der Sache mag ich dem nicht folgen, weil es gerade vor dem Hintergrund der gegenseitigen Beschuldigungen der anscheinend hinreichend gut informierten Abgeordneten Ursache mit Wirkung zu verwechseln scheint.
Mißtrauen ist derzeit demokratische Bürgerpflicht, meine ich.
Doch nun meine Frage: Sind Sie - so habe ichs verstanden - tatsächlich der Ansicht, einem gewählten Repräsentanten des Volkes, müsse grundsätzlich jede Handlung erlaubt sein, die das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet?

Hochachtungsvoll
Wilfried Steinicke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Steinicke,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. März 2010 über www.abgeordnetenwatch.de , in der Sie Bezug auf meine Äußerungen zum Thema Parteispenden nehmen.

Sowohl die Beeinflussung von Politikern als auch die Beeinflussung von Parteien stellen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs dar. Daher sollten entsprechende Anschuldigungen nur aufgrund von belegbaren Tatsachen erfolgen. Tatsache ist jedoch, dass die Spenden, die in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, vollkommen rechtmäßig gewesen sind. Sie wurden ordentlich verbucht und auch entsprechend den geltenden Regelungen des Parteiengesetzes öffentlich und transparent bekannt gemacht.

Parteien wirken gemäß Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. § 1 Abs. 2 Parteiengesetz bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen. Sie regen die politische Bildung an und fördern die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben. Aufgrund dieses breit gefächerten staatlichen Auftrages kann es immer wieder zu Überschneidungen zwischen Positionen einer Partei und der einzelner Personen kommen. Eine Überprüfung der Rechenschaftsberichte aus dem Jahr 2008 belegt jedoch, dass z. B. viele Unternehmen nicht nur einer oder zwei Parteien Spenden haben zukommen lassen, sondern gleich mehreren Parteien. Würde man Ihrer Argumentation folgen, hätte dies zur Folge, dass diese Unternehmen erwarten, dass nunmehr alle Parteien zu ihren Gunsten tätig werden müssten, was angesichts der derzeitigen christlich-liberalen Regierungskoalition bereits offensichtlich nicht der Fall sein kann.

Selbstverständlich bin ich nicht der Auffassung, dass Politiker alles tun dürfen, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet, denn sie haben natürlich Vorbildfunktion. Ich teile allerdings ausdrücklich Ihre Auffassung, dass in der öffentlichen Debatte häufig ein fader Beigeschmack zurückbleibt, auch wenn alle rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten wurden. Hier gilt es anzusetzen und die entsprechenden Vorschriften hinsichtlich möglicher Verbesserung von Transparenz und Rechtssicherheit zu überprüfen.

Im Zuge dieser Debatte möchte ich allerdings auch noch einmal ausdrücklich daraufhin weisen, dass die große Mehrheit der Spender und Spendenempfänger im politischen Raum in Deutschland sämtliche Vorschriften und Transparenzregeln einhalten und es weit an der Realität vorbeigeht, hier Korruption, Vorteilnahme oder Beeinflussung zu unterstellen. Die legitime Unterstützung der politischen Willensbildung ist wichtig, um die demokratische Kultur in Deutschland zu erhalten und zu stärken.

Ferner gilt es festzuhalten, dass die CDU-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Sachsen nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben und Bundestagspräsident Norbert Lammert, MdB die Vorgehensweise des CDU-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geprüft und festgestellt hat, dass keinerlei Verstoß gegen das Parteiengesetz vorlag.

Daher werfe ich den Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag vor, das bewusst Dinge skandaliert werden und in der Folge der parlamentarisch-repräsentative Demokratie in Deutschland ein „Bärendienst“ erwiesen wird. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Vorgehensweise der SPD hinweisen. So warb der Landesverband Niedersachsen/ Bremen bei Firmen um Gelder zur Finanzierung eines Parteitreffens mit der Möglichkeit für ein Gespräch mit dem SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel, MdB.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stephan Mayer

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