Frage an Stephan Mayer von Till F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stephan Mayer,
ich bin etwas verunsichert was meine Bürgerrechte betrifft da laut meinem Ausweis ich eine Staatsangehörigkeit des Staates Deutsch habe. Ich habe ein Problem mit dieser bezeichnung, da es der "Bund" eigendlich immer sehr peniebel und genau nimmt. Jedoch das Land dessen ich angehöriger bin also Deutsch finde ich weder auf der Karte noch in irgend welchen schreiben. Wieso bin ich nicht Angehöriger der Bundes Republik Deutschland so wie Die Bürger der Vereeinigten Staaten oder, wie es auch in den Ausweisen der Staatsangehörigen der Republik Österreich steht?
Vielen Dank im vorraus
Sehr geehrter Herr Fassoth,
vielen Dank für Ihre Frage auf http://www.abgeordnetenwatch.de vom 18. Juni 2009 zur Bezeichnung der Staatsangehörigkeit im Personalausweis. Sie kritisieren, dass die Staatsangehörigkeit mit der Bezeichnung „deutsch“ und nicht mit „Angehörige/r der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben ist.
In der Bundesrepublik Deutschland hat die Bezeichnung „deutsche/r Staatsangehörige/r“ eine lange Tradition und wird synonym für „Staatsangehörige/r der Bundesrepublik Deutschland“ verwendet. Dies wird insbesondere am § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) deutlich. Darin lautet es: „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Ihr Personalausweis bzw. Ihr Reisepass ist des Weiteren nicht ausreichend, um Ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Hierzu benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis, der Ihnen auf Antrag i. d. R. beim örtlichen Standesamt ausgestellt wird. Auch in diesem befristet geltenden Ausweis wird nicht die Bezeichnung „Staatsangehörige/r der Bundesrepublik Deutschland“, sondern „deutsche/r Staatsangehörige/r“ verwendet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter