Frage von Norbert B. • 22.11.2007
Portrait von Stefan Müller
Antwort von Stefan Müller
CSU
• 30.11.2007

(...) Die Neuregelung gilt nicht für Arbeitnehmer, die bei Inkrafttreten der Neuregelung freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und in diesem Zeitpunkt bereits in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben. Diese Personen können daher eine private Krankenversicherung abschließen, ohne dass ihr Arbeitsentgelt noch einmal nach dem Inkrafttreten für drei Jahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss. (...)

Portrait von Stefan Müller
Antwort von Stefan Müller
CSU
• 15.11.2007

(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)

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