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Antwort von Stefan Evers
CDU
• 20.09.2013

(...) Bisher haben die Akten und Befragungen keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass der Aufsichtsrat auf der Grundlage der ihm von der Geschäftsführung zur Verfügung gestellten Informationen pflichtwidrig gehandelt hat. Es liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Geschäftsführung ihrerseits gegenüber dem Aufsichtsrat nicht vollumfänglich und aufrichtig ihren Informationspflichten nachgekommen sind. Diese Fragestellung beschäftigt derzeit die Gerichte und wird Gegenstand unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss in den nächsten Monaten sein. (...)

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