Frage von Corinna W. • 06.04.2025

Antwort von Stefan Evers CDU • 07.04.2025
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist gleichzeitig als Beteiligungsverwaltung des Landes Berlin zuständig dafür, die Gesellschafterfunktion für unsere landeseigenen Unternehmen wahrzunehmen. Damit einher geht für mich von Amts wegen die Wahrnehmung verschiedener Aufsichtsratsfunktionen, teilweise sogar in Gesetzen verankert.