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CDU
• 16.09.2014

(...) Die Realität zeigt jedoch, dass in vielen Studiengängen der Master unumgänglich ist, um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Von Daher ist es ein gewisses Versagen der Politik, bisher nicht genügend Masterplätze zur Verfügung zu stellen. Die CDU in NRW hat gerade eine Initiative vorgeschlagen, um die Verwendung der freigewordenen Gelder (Stichwort: BAföG) in den Masterstudienplatzausbau zu stecken. (...)

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CDU
• 13.11.2013

(...) Sie befassen sich beispielsweise mit der Arbeit an Gesetzen und mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes (hier sind alle Einnahmen sowie Ausgaben des (Bundes-) Landes enthalten). Zu den weiteren Tätigkeiten eines Abgeordneten gehört die Wahl einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten sowie die Kontrolle der Landesverwaltung und die Auseinandersetzung mit öffentlichen Sachverhalten. (...)

Frage von Marlies S. • 07.08.2013
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CDU
• 13.08.2013

(...) Die von Ihnen erwähnte vormalige Fragestellung hat mich leider bislang noch nicht erreicht. Bei einem Antrag an das Jobcenter des Kreises Viersen müssen Sie natürlich innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Bearbeitung erwarten können, eine monatelange Verzögerung bei der Bearbeitung ist nicht einfach hinnehmbar. Damit ich eine bessere Einschätzung des von Ihnen geschilderten Vorgangs erhalten kann, würde ich mich freuen, wenn Sie sich diesbezüglich noch einmal direkt mit mir in Verbindung setzen könnten. (...)

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CDU
• 12.09.2012

(...) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die an unterschiedliche Fahrradtypen (wie z.B. dem Rennrad) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit anknüpft. Rennradfahrer oder Mitglieder von Radsportvereinen sind folglich nicht von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. (...) Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nach §2 Abs. (...)

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CDU
• 12.03.2012

(...) Bezüglich der Finanzierung der Studienbeiträge ist festzustellen, dass das in Nordrhein-Westfalen betriebene System das sozialverträglichste in Deutschland war, schließlich bot es den Studierenden die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung der Studienbeiträge und dies auch erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums. Zudem wurde eine Kappungsgrenze für die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens eingeführt. (...)

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