Frage an Stefan Berger von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Dierwald
Sehr geehrter Herr Dierwald,
das Problem, dass Masterstudiengänge mit Zugangsbeschränkungen versehen sind, hat seine Ursachen im Wesentlichen in der Tatsache, dass in Deutschland zu wenig Masterplätze vorhanden sind. Der Bologna-Prozess war ursprünglich so gedacht, dass man nach dem Bachelor-Abschluss in die Praxis gehen sollte, um später dann fallweise den Master zu absolvieren. Die Realität zeigt jedoch, dass in vielen Studiengängen der Master unumgänglich ist, um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Von Daher ist es ein gewisses Versagen der Politik, bisher nicht genügend Masterplätze zur Verfügung zu stellen. Die CDU in NRW hat gerade eine Initiative vorgeschlagen, um die Verwendung der freigewordenen Gelder (Stichwort: BAföG) in den Masterstudienplatzausbau zu stecken. Solche Initiativen müssen bundesweit überall erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Berger