
Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist bereits als Menschenrecht in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft. Um dieses Recht auf angemessenes Wohnen umzusetzen, bedarf es keiner Grundgesetzänderung, sondern einer umfassenden Wohnstrategie, die neben einer Förderung des Wohnungsbaus und sozialer Unterstützung (insb. durch das Wohngeld) auch ein austariertes Mietrecht umfasst.