Sehr geehrte Frau Michalski,
(...) Eine solche Beurteilung kann nicht "allgemein" erfolgen, sondern wäre im Einzelfall zu prüfen, ob eine völkerrechtliche Norm den Gesetzgeber in Deutschland zu etwas verpflichtet. Wir sehen ja beispielsweise bei der aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung, dass es hierzu lange Diskussionen und Streitigkeiten geben kann. (...)
(...) Die Verzahnung zwischen ESM-Vertrag und Fiskalvertrag in den Erwägungsgründen beider völkerrechtlicher Verträge gewährleistet in sachgerechter Weise die deutschen Interessen. Da die Gewährung von Hilfen über den ESM an die strikte Einhaltung des Fiskalpaktes gekoppelt ist, dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des Stammkapitals in Grenzen halten. Auch hier gilt: Ohne Solidität keine Solidarität! (...)
(...) Der Gesetzesentwurf dGesetzesentwurfung und der Koalitionsfraktionen erleichtert doch gerade die Möglichkeiten für Väter, die mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Während die Mutter bislang entweder durch Schweigen oder durch die Angabe, mit dem Vater des Kindes nicht kooperieren zu können oder zu wollen, eine Erteilung einer gemeinsamen Sorge verhindern konnte, muss sie nach dem Gesetzesentwurf Gründe vorbringen, nach denen eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl ausdrücklich widerspreche. (...)
(...) Die Verhandlungspartner des Abkommens, unter anderem die EU-Kommission, müssen sich vorwerfen lassen, dass sie die aktuellen Proteste durch ihre sehr intransparente Verhandlungsweise selbst ausgelöst haben. Die Verhandlungen zu ACTA waren demokratisch entkoppelt und bürgerfern. Die geheimen Verhandlungen haben dazu geführt, dass im Netz Unmut und Unsicherheit gewachsen sind. (...)
(...) In allen Fällen handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen, um das Sorgerecht bzw. (...) Alleiniger Maßstab ist das Kindeswohl. (...)