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Sibylle Laurischk
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Frage von Günter M. •

Frage an Sibylle Laurischk von Günter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Laurischk,

"Wie Sie ja wissen, verstoßt nicht nur China, gegen Menschenrechte, leider auch die Bundesrepublik Deutschland.
"Wann endlich bekommen die (nichtehelichen) Kinder ihr RECHT auf die Eltern (nichtehelichen Väter) & Großeltern."

Für die TRENNUGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Gesetz haben Kinder Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit Ihren Eltern und Großeltern.

Allerdings haben nach derzeitiger Gesetzeslage die Väter nichtehelicher Kinder noch keinen gesetzlich geregelten Anspruch, ebenfalls das Sorgerecht zu erhalten. Dies ist lediglich im Einklang mit der sorgeberechtigten nichtehelichen Mutter möglich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 aufgrund dieser Gesetzeslage jedoch einen Verstoß gegen das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG festgestellt.
Demzufolge sind auch Väter jetzt zumindest berechtigt das Sorgerecht – auch gegen den Willen der nichtehelichen Mutter – einzuklagen und zu erhalten.

Die Regierungskoalition arbeitet zur Zeit an einer Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass nichteheliche Väter grundsätzlich auch das Sorgerecht erhalten sollen. Wie weit ein Einspruchsrecht der nichtehelichen Mutter hier zu berücksichtigen ist, wird derzeit noch diskutiert.

Seit der Kindschaftsrechtsreform aus dem Jahr 1998 ist auch das Umgangsrecht der Großeltern gesetzlich festgeschrieben, sofern der Umgang dem Kindeswohl dient.
Infolgedessen können Großeltern den Umgang mit den Enkelkindern gerichtlich einklagen.

In allen Fällen handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen, um das Sorgerecht bzw. das Umgangsrecht im Interesse des Kindes zu bewerten. Alleiniger Maßstab ist das Kindeswohl. In strittigen Fällen wird dies meist nach Einholung eines psychologischen Gutachtens entschieden.

Sie sehen, dass dieses Thema allen Abgeordneten im Deutschen Bundestag wichtig ist. Ich hoffe, dass in Kürze eine brauchbare Lösung vorgelegt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk