Frage von Hans W. • 03.07.2024
Antwort ausstehend von Sepp Müller CDU
Die Leistungen der Einsatzversorgung sowie der Beschädigtenversorgung sind im Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Ich selbst habe mich sehr intensiv mit diesem Thema befasst und mich mit meinen Kollegen dazu ausgetauscht.
Die Verteidigungspolitiker der CDU/CSU Bundestagsfraktion haben Zugang zu den vertraulichen Inhalten.
„Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“
Als ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates sowie des Kreistages wurde ich auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze verpflichtet.